Info: Private Pflegekostenzusatzversicherung
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Info: Private Pflegekostenzusatzversicherung

Die Zahlungen aus der gesetzlichen Pflegekostenversicherung decken nicht die tatsächlichen Kosten. Die Private Pflegekostenversicherung stockt die Leistungen der Gesetzlichen auf.

 
Wer kann sich versichern
 
Jeder Arbeitnehmer und alle Selbstständigen, unabhängig davon, ob eine gesetzliche oder private Pflege-Pflichtversicherung besteht. Die Beiträge zur Pflege-Zusatzversicherung sind steuerlich absetzbar.
 
Was ist versichert
 
Die Private Pflegekostenversicherung stockt die Leistungen der Gesetzlichen auf, damit Sie und Ihre Angehörigen nicht zuzahlen müssen. Es sind nur anfallende Kosten, die mit Rechnungen nachzuweisen sind, erstattungsfähig.

Die meisten Pflegekostenversicherung orientiert sich - wie die gesetzliche Pflegeversicherung - an den Pflegestufen.

Je nach Pflegebedürftigkeit gibt es unterschiedliche Pflegestufen:
  • Stufe I: erheblich pflegebedürftig (Hilfebedarf mind. 1mal täglich)
  • Stufe II: schwerpflegebedürftig (Hilfebedarf mind. 3mal täglich)
  • Stufe III: schwerstpflegebedürftig (Hilfebedarf rund um die Uhr)
Für alle Pflegestufen gilt, dass zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden.
 
Welche Leistungen haben Sie zu erwarten
 
Häusliche und stationäre Pflege

Die Höhe der Pflegekostenversicherung orientiert sich an den gesetzlichen Pflegestufen. Somit ist die Leistungshöhe meist auf den Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegeversicherung beschränkt.

Es werden nur die tatsächlich angefallenen Kosten die mit Rechnungen von akzeptierten Rechnungsstellern nachzuweisen sind, erstattet.

Bei Laienpflege oder sonstigen Kosten erhalten Sie nur wenig oder keine Erstattung.

Weiters erhalten Sie:

Assistance-Leistungen, wie
Pflegeschulung von Angehörigen
Pflegeberatung
Beratung für Umbau eines Kfz.
Beratung und Vermittlung von Mahlzeitendienst, Reinigungsdienst, Tierbetreuung, Gartenpflege usw.
 
Welche Unterdeckung haben Sie zu erwarten
 
Beispiel bei vollstationärer Pflege erhalten Sie je nach Pflegestufe die Erstattung, verglichen mit den durchschnittlichen Gesamtpflegekosten, verbleibt eine Unterdeckung von ...

Erstattung Kosten Unterdeckung
Stufe 1: 1.023,-- € 2.300,-- € 1.277,-- €
Stufe 2: 1.279,-- € 2.800,-- € 1.521,-- €
Stufe 3: 1.470,-- € 3.400,-- € 1.930,-- €
 
Rechtliches in eigener Sache
 
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.

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