Info: Private Krankenversicherung
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Info: Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung kann individuell auf Ihre Bedürfnisse eingehen und modular, über die Grundabsicherung hinaus, einzelne Teilrisiken absichern oder ausschließen - wobei immer der gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungsschutz eingehalten bleiben muss. Dieser Mindestabsicherungsschutz schreibt wenigstens Leistungen für ambulante und stationäre Leistungen vor.

 
Welche Bausteine gibt es
 
Sie bestimmen hier weitestgehend selbst den für Sie individuellen Leistungsumfang.

Je nach Lebensstandard, nach Einkommen und Risikobereitschaft. Die Möglichkeiten reichen von der Grundabsicherung, äquivalent zur gesetzlichen Krankenkasse, bis zur umfassenden Absicherung mit Spitzenleistungen in allen Bereichen.
 
Wie setzen sich die Bausteine zusammen
 
Grundsätzlich besteht die Private Krankenversicherung aus vier wichtigen Bausteinen, bei denen Sie oft noch den genauen Leistungsumfang auswählen können:

1. Ambulanter Schutz:

Enthalten ist die Kostenerstattung für Arzt-, Heilpraktiker- und Psychiater - Honorare; Arzneimittelkosten; Heilmittel (wie Massagen und Bäder) und Hilfsmittel (wie Brille, Hörgerät und Rollstuhl).

Sie haben hier eine Wahlmöglichkeit bei der Höhe der Selbstbeteiligung!

2. Stationärer Schutz:


Kostenerstattung für Pflege, Unterkunft und Behandlung im Krankenhaus. Die Wahlmöglichkeit haben Sie zwischen Ein- oder Zweibettzimmer, jeweils mit Chefarztbetreuung

oder

Sie wählen das Mehrbettzimmer und können hier zwischen Behandlung durch den Chefarzt oder durch den Stationsarzt wählen.

3. Zahnbehandlung und Zahnersatz:


Kostenerstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie.

Die Wahlmöglichkeit liegt in der Höhe der Erstattung - z.B. volle Erstattung bei Zahnersatz (100%; 80% oder nur 50%).
Darüber hinaus können auch feste Selbstbeteiligungen (z. B. 1000,- € pro Kalenderjahr) festgelegt werden.

4. Krankentagegeld

Es ersetzt den Lohn bei Verdienstausfall durch Arbeitsunfähigkeit.


Es darf aber Ihr Nettoeinkommen plus Sozialversicherungsbeiträge nicht übersteigen.

Sie entscheiden über die Höhe des Tagegeldes, sowie über die Karenzzeit, ab welchem Tag die Zahlung des versicherten Tagegeldsatzes beginnen soll.

Weitere Infos siehe Krankentagegeld

5. Krankenhaustagegeld

Es wird ein fest vereinbarter Tagessatz für jeden Tag eines medizinisch notwendigen, vollstationären Krankenhausaufenthalts vereinbart, unabhängig von den tatsächlich entstehenden Kosten.

Weitere Infos siehe Krankenhaustagegeld
 
Rechtliches in eigener Sache
 
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.

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