Info: Private Krankenversicherung
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Info: Private Krankenversicherung

Die privaten Krankenversicherungen bieten Ihnen heute viele wichtige Leistungen, die Sie individuell nach Ihren Vorstellungen in Anspruch nehmen oder zur Reduzierung der Beiträge ausschließen können.

 
Wer kann sich versichern
 
Nicht jeder kann sich privat kranken versichern. Rund 90% der Bevölkerung sind gesetzlich versichert. Der Rest von immerhin ca. 8 Mio. Deutschen sind Privatpatienten im Krankheitsfall.

Der Gesetzgeber ermöglicht nur Selbständigen, Freiberuflern und Beamten einen "einfachen" Wechsel in eine Private Krankenversicherung.

Angestellte dürfen nur, wenn sie mit Ihrem Einkommen in 3 aufeinander folgenden Kalenderjahren die jeweils gültige Jahresarbeitentgeldgrenze (s.u.) übersteigen und auch voraussichtlich im 4.Kalenderjahr darüber verdienen, wechseln.

Jahresarbeitsentgeldgrenze der letzten Jahre:

2007: 47.700 €
2008: 48.150 €
2009: 48.600 €

Selbstständige, Freiberufler können sich unabhängig von der Einkommenshöhe privat kranken versichern. Für Arbeitnehmer gilt jedoch eine feste Einkommensgrenze.
 
Was ist die Jahresarbeitentgeldgrenze
 
Wer als Angestellter oder Arbeiter in 3 aufeinander folgenden Kalenderjahren und bei vorausschauender Betrachtung im 4.Jahr auch über dieser Grenze verdient, kann zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse und der Privatversicherung wählen.

Ihr durchschnittliches monatliches Bruttoarbeitsentgelt muss im Jahr 2009 über der Jahresarbeitsentgeldgrenze von 4050,00 € liegen. Es wird jedoch, wenn vertraglich versprochen, ein 13. oder 14. Monatsgehalt berücksichtigt - d. h. insgesamt muss Ihr Jahreseinkommen im Jahr 2009 48.150 € überschreiten.

Liegt Ihr Bruttoarbeitsentgeld unter der genannten Versicherungspflichtgrenze und/ oder erfüllen Sie die
"3 Kalenderjahresfrist" nicht, bleiben Sie ein gesetzliches Pflichtmitglied der Krankenkassen.


Diese Einkommensgrenze ist für die alten und die neuen Bundesländer einheitlich. An der Beitragsbemessungsgrenze (2009: 44.100 €) orientiert sich der maximale Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse. Sie und die Jahresarbeitsentgeldgrenze werden jedes Jahr mit Wirkung zum 1. Januar neu festgelegt.

Haben Sie jedoch einmal die Hürden geschafft, bleiben Sie auch künftig privat versichert.
 
Was muss ich bei Vorerkrankungen beachten
 
Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung erfolgt eine Gesundheitsprüfung. D.h. im Antrag werden Fragen gestellt, z.B. weshalb Sie in den letzten Jahren in ärztlicher Behandlung waren, oder ob ärztliche Behandlungen anstehen. Dies kann bei bestimmten Vorerkrankungen im Einzelfall entweder zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder sogar zur Ablehnung des Antrages durch den Versicherer führen.
 
Kann ich mich als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung auch privat versichern
 
Für alle in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Personen, oder Personen, für die eine private Krankheitskostenvollversicherung nicht in Frage kommt, gibt es eine Krankenzusatzversicherung.

Es gibt sogar Einzeltarife, wie den:

  • Krankenhauszusatztarif bei stationären Aufenthalt
  • Zahn-Tarife
  • Ambulant-Tarife und Ergänzungstarife


  • Somit können auch diese Personen die Vorteile einer privaten Krankenversicherung nutzen.

    Die private Krankenzusatzversicherung ist unabhängig von Ihrem Einkommen.


    Informieren Sie sich bitte unter Private Zusatzkrankenversicherung!
     
    Bitte beachten
     
    Familienangehörige die kein eigenes Einkommen erzielen müssen im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung jeweils separat gegen Beitrag mitversichert werden!
     
    Rechtliches in eigener Sache
     
    Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.

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