Info: Private Kranken - Vollversicherung für Beamte
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Info: Private Kranken - Vollversicherung für Beamte

Die privaten Krankenversicherungen bieten Ihnen heute viele wichtige Leistungen, die Sie individuell nach Ihren Vorstellungen in Anspruch nehmen oder zur Reduzierung der Beiträge ausschließen können.

 
Wer kann sich versichern
 
Beamte bzw. Angestellte im öffentlichen Dienst mit Beihilfeanspruch können sich privat versichern.
 
Was leistet die private Vollversicherung für Beamte
 
Die Private Krankenversicherung schließt mit ihren Quotentarifen (z.B. 30% im ambulanten Bereich) die Lücke zu den Beihilfeleistungen.
   
 
Ihr Dienstherr (Bund oder Land) erteilt eine Beihilfe, die einen Teil der Krankheitskosten für Sie und Ihre direkten Familienmitglieder erstattet. Je nach Kostenart zwischen 50 % und 80 %. Den Restbetrag müssen Sie selbst absichern. Die private Krankenversicherung ist für Beihilfeberechtigte die einzig sinnvolle Alternative!

Gesetzlich versicherte Beamte erhalten keinen Arbeitnehmeranteil für die Krankenversicherung von ihrem Dienstherrn.
 
Welche Restkosten werden übernommen
 
Folgende gesetzlichen Beihilfesätze sind üblich (entsprechen den Beihilfesätzen des Bundes und der dem Bund angeglichenen Länder):

Beihilfeberechtigter (mit keinem oder 1 Kind): 50%
Beihilfeberechtigter mit 2 oder mehr Kindern: 70%
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte: 70%
Kind 80%
Pensionär (Versorgungsempfänger): 70%
 
Rechtliches in eigener Sache
 
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.

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