Info: Gesetzliche Pflegeversicherung
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Info: Gesetzliche Pflegeversicherung

Die Leistungen der Pflege-Pflichtversicherung sind gesetzlich festgelegt, stellen aber lediglich eine Grundversorgung dar. In der Regel können weder die Kosten der häuslichen Pflege noch die Kosten einer Stationären Pflege vollständig von der gesetzlichen Pflegeversicherung getragen werden.
Sie müssen bei einer eventuellen Pflegebedürftigkeit selbst vorsorgen.

 
Wer ist pflegebedürftig
 
Personen, die für mindestens 6 Monate in erheblichem Maße der Hilfe bedürfen und wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung erkranken.

Solche Krankheiten oder Behinderungen sind zum Beispiel: Verluste; Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat;
Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane;
Störungen des zentralen Nervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen; sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen.
 
Was gehört zur Pflege
 
Die Pflege muss der Unterstützung, teilweiser oder vollständiger Übernahme der Verrichtungen des täglichen Lebens oder aber als Beaufsichtigung oder Anleitung zur Durchführung folgender Tätigkeiten dienen:

Bereiche der Grundpflege:

1) Körperpflege:
Waschen / Duschen /Baden / Zahnpflege / Kämmen / Rasieren / Darm- oder Blasenentleerung
2) Ernährung:
mundgerechtes Zubereiten der Mahlzeiten / Aufnahme der Nahrung
3) Mobilität:
Aufstehen und Schlafenlegen / An- und Ausziehen / Verlassen und Rückkehren zur Wohnung / Stehen / Gehen / Treppensteigen

Bereiche der hauswirtschaftlichen Versorgung:
Einkaufen / Kochen / Reinigen der Wohnung / Spülen / Wäschewaschen / Heizen
 
Welche Leistungen haben Sie zu erwarten
 
Häusliche Pflege

Je nach Pflegestufe wird ein monatliches Pflegegeld bezahlt:

1. Pflegestufe:

Sachleistungen ca.375,00 €,
Geldleistungen ca. 200,00 €

2. Pflegestufe

Sachleistungen ca. 900,00 €,
Geldleistungen ca. 400,00 €

3. Pflegestufe

Sachleistungen ca. 1.400,00 €
in Härtefällen 1.875,00 €
Geldleistungen ca. 650,00 €

Sachleistungen sind Kostenerstattungen durch gewerbliches Pflegepersonal wie Sozialdienste oder Sozialstationen.

Geldleistungen sind, wenn Angehörige, Freunde, Nachbarn die nötige Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen.

Stationäre Pflege

Jeder, der im Pflegeheim untergebracht ist erhält mtl. bis zu ca. 1.400,00 €, bis zu ca. in besonderen Fällen bis zu 1650,00 €.

Pflegehilfsmittel und Sonstiges

Erstattung von Aufwendungen für Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, wobei diese vorrangig leihweise überlassen werden.

Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson sowie Erstattung der Aufwendungen für Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen.
 
Rechtliches in eigener Sache
 
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.

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