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Info: Private Krankenversicherung für Selbständige, Freiberufler und Angestellte und Beamte
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Info: Private Krankenversicherung für Selbständige, Freiberufler und Angestellte und Beamte
Nicht jeder kann sich privat kranken versichern. Rund 90% der Bevölkerung sind gesetzlich versichert. Der Rest von immerhin ca. 8 Mio. Deutschen sind Privatpatienten. Je nach Berufsstatus ob
Selbständiger oder Freiberufler,
Arbeitnehmer oder Angestellter und
Beamte
hat der Gesetzgeber Auflagen geschaffen:
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Wer kann sich versichern Freiberufler und Selbständige
Wer kann sich versichern Arbeitnehmer und Angestellte
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Der Gesetzgeber ermöglicht nur Selbständigen, Freiberuflern einen "einfachen" Wechsel in eine Private Krankenversicherung; unabhängig von der Höhe des Einkommens können Sie in die private Krankenversicherung wechseln.
Angestellte können sich nur dann privat kranken versichern, wenn sie mit Ihrem Einkommen in 3 aufeinander folgenden Kalenderjahren über die jeweils gültige Pflichtversicherungsgrenze kamen und voraussichtlich im 4.Kalenderjahr wieder darüber verdienen.
Mit anderen Worten, Sie müssen mindestens 3 Jahre lang ein freiwilliges Mitglied bei der gesetzlichen Kasse gewesen sein, um als Angestellte/ter in die private Krankenversicherung wechseln zu können.
Selbstständige, Freiberufler können sich unabhängig von der Einkommenshöhe privat kranken versichern.
Für Arbeitnehmer gilt jedoch eine feste Einkommensgrenze.
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Was ist die Jahresarbeitsentgeldgrenze
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Wer als Angestellter oder Arbeiter in 3 aufeinander folgenden Kalenderjahren und bei vorausschauender Betrachtung im 4.Jahr auch über dieser Grenze verdient, kann zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse und der Privatversicherung wählen.
Jahresarbeitsentgeldgrenze der letzten Jahre:
2007: 47.700 €
2008: 48.150 €
2009: 48.600 €
Ihr durchschnittliches monatliches Bruttoarbeitsentgelt muss im Jahr 2009 über der Jahresarbeitsentgeldgrenze von 4050,00 € liegen. Es wird jedoch, wenn vertraglich festgelegt, ein 13. oder 14. Monatsgehalt berücksichtigt - d. h. insgesamt muss Ihr Jahreseinkommen im Jahr 2009 48.600 € überschritten haben.
Liegt Ihr Bruttoarbeitsentgeld unter der genannten Versicherungspflichtgrenze und/ oder erfüllen Sie die "3 Kalenderjahresfrist" nicht,
bleiben Sie ein gesetzliches Pflichtmitglied der Krankenkassen.
Als Arbeitnehmer/ Angestellter in der privaten Krankenversicherung bekommen Sie wie in der Gesetzlichen Kasse einen Zuschuss von 50 % der Beiträge von Ihrem Arbeitgeber – bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Kassen.
Haben Sie jedoch einmal die Hürden geschafft, bleiben Sie auch künftig privat versichert.
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Was muss ich bei Vorerkrankungen beachten
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Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung erfolgt eine Gesundheitsprüfung.
D.h. im Antrag werden Fragen gestellt, z.B. weshalb Sie in den letzten Jahren in ärztlicher Behandlung waren,
oder ob ärztliche Behandlungen anstehen. Dies kann bei bestimmten Vorerkrankungen im Einzelfall entweder zu Risikozuschlägen,
Leistungsausschlüssen oder sogar zur Ablehnung des Antrages durch den Versicherer führen.
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Kann ich mich als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung auch privat versichern
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Für alle in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Personen, oder Personen,
für die eine private Krankheitskostenvollversicherung nicht in Frage kommt, gibt es eine Krankenzusatzversicherung.
Es gibt sogar Einzeltarife, wie den:
Krankenhauszusatztarif bei stationären Aufenthalt
Zahn-Tarife
Ambulant-Tarife und Ergänzungstarife
Somit können auch diese Personen die Vorteile einer privaten Krankenversicherung nutzen.
Die private Krankenzusatzversicherung ist unabhängig von Ihrem Einkommen.
Informieren Sie sich bitte unter Private Zusatzkrankenversicherung!
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Bitte beachten
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Familienangehörige die kein eigenes Einkommen erzielen müssen im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung
jeweils separat gegen Beitrag mitversichert werden!
Kündigen Sie die Gesetzliche erst, wenn Sie eine Annahmebestätigung der privaten Krankenversicherung vorliegen haben!
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Rechtliches in eigener Sache
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Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte,
weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen.
Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.
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