Info: Haftpflichtversicherungen für Tiere − Hunde und Pferde
Sie sind nicht angemeldet.   
Einloggen
  |  
Neu-Registrierung

Info: Haftpflichtversicherungen für Tiere − Hunde und Pferde

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist in jedem Fall der Halter des Tieres zum unbegrenzten Schadensersatz verpflichtet. So heißt es dort: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.”

Wer sich also nicht ruinieren will, wenn der eigene Vierbeiner etwas anstellt, sollte auf keinen Fall auf eine Haftpflichtpolice verzichten. Denn: Schon die Haltung der Tiere stellt nach dem Gesetz eine Gefahr dar, wonach der Tierhalter auch bereits ohne Verschulden haften muss.

 
Wer ist versichert
 
Versichert sind Sie als Halter eines Tieres.

 
Was ist versichert
 
Die Schuldfrage stellt sich nicht. Selbst dann nicht, wenn dem Halter keine Schuld zufällt und er seinen Hund etwa mit Leine und Maulkorb gesichert hatte.

  • Die Prüfung der Haftungsfrage, d.h., ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
  • Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.
  • Die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.
  • Üblicherweise bietet die Tierhaftpflichtversicherung weltweiten Versicherungsschutz.

Der Versicherer leistet generell Schadensersatz bis zur maximalen Höhe der Versicherungssumme. Bei mehreren Schäden, die während eines Versicherungsjahres auftreten, zahlt der Versicherer in der Regel jedoch nicht mehr als das Doppelte der beantragten Deckungssumme.
 
Wann und Wo sind Sie versichert
 
Rund um die Uhr.

Üblicherweise bietet die Tierhaftpflichtversicherung weltweiten Versicherungsschutz.
 
Die richtige Versicherungssumme
 
Die Versicherungsgesellschaften bieten Deckungssummen bis zu 5 Mio. Euro,
manche sogar unbegrenzt.
In der Regel sollten Sie2,5 Mio. Euro versichern.
 
Was ist nicht versichert
 
Kleintiere wie Katzen, Hamster, Meerschweinchen, Vögel und Bienen bereits durch die Privathaftpflicht-Versicherung versichert.

Auch Nutztiere müssen nicht mit einer Tierhaftpflicht versichert werden. Dazu zählen Tiere, die im Stall oder auf der Weide gehalten werden wie Mastgans, Milchkuh oder Schwein. Hier haftet der Halter nur, wenn er an dem Vorfall Schuld hat.
 
Besonderheiten
 
Auch Pferdehalter sollten über eine Haftpflichtversicherung nachdenken.

Viele Reittiere sind zwar bereits im Reitverein mitversichert − aber hier beschränkt sich der Versicherungsschutz auf die Aktivitäten im Rahmen des Vereinssports. Im Übrigen brauchen auch Tiere, die zwingend beruflich genutzt werden oder für ihren Haltern völlig unverzichtbar sind − wie Blinden-, Hüte- und Polizeihunde − keine zusätzliche Versicherung.
 
Rechtliches in eigener Sache
 
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.

Verdienen Sie nebenbei einfach und schnell gutes Geld - holen Sie sich das Vermittlungs Honorar für die Firmenrechtsschutzversicherung

Als Tippgeber erhalten Sie für die Vermittlung eines neuen Kunden, der eine Firmenrechtsschutz-Versicherung bei uns abschließt ein beträchtliches Vermittlungs Honorar

In unserer Tippgeberbörse können Sie nebenberuflich oder hauptberuflich als Tippgeber, Tippvermittler, Kontakter bzw. Namhaftmacher mit sehr wenig Aufwand das Vermittlungs Honorar für eine Firmenrechtsschutz-Versicherung verdienen!

Was müssen Sie machen ?

Nutzen Sie Ihre Kontakte. Empfehlen Sie unsere Produkte und Versicherungen Ihren Freunden, Ihren Freundinnen, Ihren Bekannten, Ihren Kollegen, Ihren Verwandten, Ihren Nachbarn, Ihren Geschäftsfreund und Ihren Kunden.

Bei uns profitieren Tippgeber und die vermittelte Person - sparen Sie mit unseren Marktvergleichen bis zu 40% an Versicherungsprämien!

Empfehlen Sie unsere Versicherung für den Firmenrechtsschutz und sicheren Sie sich Bares!

Sie erhalten ein beträchtliches Vermittlungs Honorar bei Abschluss von Versicherungen!

3 Schritte, wie Sie nebenbei Geld verdienen können, wenn Ihre Empfehlung bei uns eine Firmenrechtsschutz-Versicherung versichert:

  1. Sie registrieren sich noch heute in unserem Tippgeber-Portal bei Tippgeberbörse.com
  2. Es entstehen Ihnen keine Kosten und die Registrierung ist für Sie ohne jegliche Verpflichtung.
  3. Empfehlen Sie ein Produkt oder eine Versicherung

Sie erhalten ein Vermittlungs Honorar beim Abschluss einer Versicherung

Beginnen Sie heute den Start in einen neuen Beruf !

Werden Sie jetzt Tippgeber - Tippvermittler. Kontakter . Kontaktgeber für die Firmenrechtsschutzversicherung oder einer anderen Versicherungssparte!

Als Tippgeber / Kontakter verdienen Sie mit wenig Aufwand ein Vermittlungs Honorar für eine Firmenrechtsschutz-Versicherung

Die Lösung - Alle die nebenbei oder im Hauptberuf etwas dazu verdienen möchten.

Kein Risiko
- Kein Eigenkapital erforderlich
- Keine Versicherungsvermittlungsregistrierung erforderlich

Sie empfehlen uns einen Freund, eine Freundin, Verwandte Bekannte, Kollegen, Nachbarn, Geschäftsfreunde, Kunden oder Vereinsbekanntschaft und Sie erhalten ein beträchtliches Vermittlungs Honorar

Mit einer Computeranalyse berechnen wir günstige Prämien und treffen eine Vorauswahl. Somit profitieren Sie als Tippgeber und ihre Empfehlung erhält ein Vermittlungs Honorar für die Firmenrechtsschutzversicherung

in unserer Tippgeberbörse.com
- kostenfrei und unverbindlich.

Vermittlungs Honorar für Firmenrechtsschutz


- Betriebshaftpflichtversicherung

Vermittlungs Honorar für Rechtsschutzversicherungen für Beamte / Familie


- Rechtsschutzversicherung für Beamte / Single
- Privat- und Berufs Rechtsschutz
- Privathaftpflichtversicherung Lebensgemeinschaft
- Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
- Risiko Lebensversicherung mit BUZV ab 50.000,00
- Privathaftpflichtversicherung
- Haftpflicht Pferde
- Rechtschutzversicherung Single
- Miet Rechtsschutz
- Privat Rechtsschutz
- Risiko Lebensversicherung ab 50.000,00
- Familien, Berufs und Verkehrsrechtsschutz
- Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
- Dread Desease mit Berufsunfähigkeitszusatz
- Privathaftpflichtversicherung Single
- Hausratversicherung
- Familienrechtsschutz
- Fallende Risikoleben
- Dread Desease
- Berufs Rechtsschutz
- Schwere Krankheiten Versicherung
- Privathaftpflichtversicherung Familie
- Haftpflicht Hunde

Vermittlungs Honorar für Heizöltankversicherung


- Haus- und Vermieter Rechtsschutz
- Haftpflichtversicherung Wohnungseigentum
- Haus und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Haftpflichtversicherung Vermieter
- Bauleistungsversicherung
- Bauherrnhaftpflicht
- Grundstück Haftpflichtversicherung

Vermittlungs Honorar für Rentenversicherung mit laufenden Beitrag


- Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz
- Pensionsfonds
- Rechtsschutzversicherung ehemaliger Beamter
- Sterbegeldversicherung
- Vermögenswirksame Anlage
- Sofortbeginnende Rente
- Pensionskasse
- Englische Lebensversicherung
- Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag
- Lebensversicherung
- Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz
- Unterstützungskasse
- Riester Rente
- Direktzusage 1 Mitarbeiter
- Aussteuerversicherung
- Betriebliche Alterversorgung ab 4 Mitarbeiter
- Rechtsschutzversicherung ehemaliger Beamter
- Fondsgebundene Rentenversicherung
- Direktzusage ab 4 Mitarbeiter
- Rechtsschutzvesicherung Senioren / Rentner
- Betriebliche Alterversorgung 1 Mitarbeiter
- Direkt Versicherung (Gehaltsumwandlung)
- Ausbildungsversicherung
- Bausparvertrag
- Rürup Rente
- Direktzusage bis 3 Mitarbeiter
- Fondsgebundene Lebensversicherung
- Rechtsschutzversicherung Rentner Senioren / Single

Vermittlungs Honorar für Pflegetagegeld oder Pflegekostenversicherung


- Pflegetagegeld
- Krankenvollversicherung Studenten
- Kurversicherung
- Private Krankenvollversicherung
- Zahnzusatzversicherung
- Pflegezusatzversicherung
- Krankenvollversicherung
- Krankenvollversicherung für Beamte
- Krankenvollversicherung für Zahnärzte
- Pflegetagegeld und Pflegekostenversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Ergänzungstarif für gesetzlich Versicherte
- Krankenhauszusatzversicherung
- Krankenvollversicherung für Ärzte
- Pflegerentenversicherung
- Krankenhaustagegeldversicherung
- Auslandsreiseversicherung
- Krankenversicherung
- Krankenzusatzversicherung ambulant

Vermittlungs Honorar für Überführungskennzeichen


- rotes Kennzeichen
- Motorrad
- rote Kennzeichen
- Oldtimer
- Wohnmobile
- Zollkennzeichen
- Verkehrs Rechtsschutz Pkw
- Kfz-Versicherung Pkw
- rote Nummer
- Kurzzeitkennzeichenversicherung
- Mofa, Moped, Mokick
- Campinganhänger
- Ausfuhrkennzeichenversicherung
- Autoschutzbrief
- Exportkennzeichen
- Kfz-Versicherung Lkw
- Kfz-Versicherung für Anhänger

 

Copyright ©2009-2026 Kompass Versicherungsmakler, Wirtschaftsberatungs-GmbH
Kontakt  |  Impressum