Info: Hausratversicherung
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Info: Hausratversicherung

Wenn ihr Hausrat mit Leichtigkeit zu ersetzen ist und Sie sich leisten können und wollen, ist eine Hausratversicherung überflüssig

Aber Vorsicht - im laufe der Jahre investiert man mehr als man denkt in seinen Hausrat! Nach einem Wohnungsbrand (und das ist meistens eine "Totalschaden") ist ein ziemlich großer finanzieller Aufwand nötig. Wer nicht vorsorgt steht mit dem da, was er am Körper trägt!

 
Was ist versichert
 
Mit der Hausratversicherung sind nicht nur Möbel, Einrichtungsgegenstände, HiFi-Anlage, elektrische Geräte, Bilder versichert, sondern auch Bargeld und andere Wertsachen, Bücher und CDs, Musikinstrumente, Ihre gesamte Kleidung und vieles mehr.

 
Die richtige Versicherungssumme
 
Die Versicherungssumme sollte genau dem Betrag entsprechen, den Sie für die Neuanschaffung Ihres gesamten Hausrats aufwenden müssen. Denn andernfalls liegt eine Unterversicherung vor und ein Schaden kann Ihnen nur anteilig ersetzt werden.

Für die Ermittlung der Versicherungssumme in der Hausratversicherung hat sich folgende Faustregel bewährt:

Wohnfläche x 650 = Versicherungssumme in EURO.


Wenn Sie also beispielsweise eine 90 Quadratmeter - Wohnung haben, beträgt die Versicherungssumme 58.500,-- € (aufgerundet 60.000,-- € Versicherungssumme).

Bei gehobener Einrichtung sollten sie von 850,-- € pro Quadratmeter ausgehen.

Auf diese Weise vermeiden Sie auch eine eventuelle Unterversicherung.

 
Wie entsteht eine Unterversicherung
 
Angenommen der Gesamtwert Ihres Hausrats beträgt 40.000 Euro, Sie vereinbaren aber nur eine Versicherungssumme von 20.000 Euro. Entsteht jetzt bei einem Brand ein Schaden von 30.000 Euro, so können wir nur die Hälfte des Schadens zahlen, nämlich 15.000 Euro. Denn Sie haben ja auch nur den halben Wert des Hausrats versichert.

Hinweis:
Die meisten Versicherer verzichten auf Abzüge wegen Unterversicherung, wenn Sie pro Quadratmeter Wohnfläche eine Versicherungssumme von mindestens 650,-- vereinbaren (Unterverzichtsklausel)


 
Welche Schadenfälle sind versichert
 
Die Hausratversicherung bietet Schutz bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl/Vandalismus und Sturm und Hagel.

Feuer
Unter dem Begriff der Feuerschäden fallen Schäden durch Brand, direkten Blitzeinschlag, Überspannungsschäden, Explosion
Wichtig: Schwellbrände werden von dieser Definition nicht erfasst, da Brand im Sinne der Versicherungsbedingungen eine offene Flamme voraussetzt. Auch der Tatsache, dass Fernseher implodieren wird hier nicht Rechnung getragen. Wie Sie diese Risiken trotzdem über die Hausratversicherung abdecken können erfahren Sie im Kapitel "Sinnvolle Extras".

Leitungswasser
Versichert sind die Folgen von einem Rohrbruch, einen geplatzten Spül-, bzw. Waschmaschinenschlauch, eine überlaufende Badewanne und Ihren Hausrat beschädigt.

Einbruchdiebstahl, Raub/Vandalismus nach Einbruch
Wenn bei Ihnen eingebrochen wird, werden die gestohlenen Gegenstände durch die Hausratversicherung ersetzt. Sollte aber auch noch das Sofa aufschlitzt, die Wände beschmiert und der Teppich teilweise herausgerissen worden sein, spricht man von Vandalismus. Auch diese Schäden sind durch die Hausratversicherung abgedeckt.

Sturm und Hagel
Deckt ein Sturm das Dach ab und der Regen verteilt sich auf Ihre Einrichtung, werden die Kosten für den entstanden Hausrat übernommen. Im Rahmen eines versicherten Schadensereignisses werden sowohl Kosten für das Auf- und Wegräumen versicherter Sachen (Aufräumungskosten), als auch Aufwendungen, die anfallen, um einen Schaden abzuwenden oder möglichst gering zu halten, erstattet – selbst, wenn diese Bemühungen erfolglos geblieben sind.

Darüber hinaus springt die Hausratversicherung im Falle einer eventuellen Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Gegenstände und bei anfallenden Schloßänderungen, wenn zum Beispiel Wohnungstürschlüssel im Zuge eines Versicherungsfalles abhanden gekommen sind (Schloßänderungskosten), ein.

Auch für Transport und Lagerung (meist bis zu einer Dauer von 100 Tagen) des versicherten Hausrats bei unbenutzbarer Wohnung (Transport- und Lagerkosten), für Reparaturen von Gebäude- und Wohnungsbeschädigungen durch Einbruchdiebstahl, Raub oder durch Vandalismus (Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen).

Sollte für die Dauer der Schadensregulierung eine Unterbringung in einem Hotel von Nöten sein, so ist auch dies - meist bis zu einer Dauer von 100 Tagen - über die Hausratversicherung gedeckt.

Ob und in welcher Höhe Leistungen erbracht werden hängt auch besonders von dem spezifischen im Vertrag enthaltenen Bedingungswerk ab.

 
Wissenswertes
 
Längere Abwesenheit von der Wohnung
Planen Sie einen längeren Urlaub, oder sind Sie beruflich länger nicht an Ihrem Wohnort, sollten Sie das Ihrer Versicherung mitteilen. Länger heißt in der Regel mehr als 60 Tage. Versäumen Sie es, eine längere Abwesenheit der Versicherung mitzuteilen, und entsteht in dieser Zeit ein Schaden, so kann die Versicherung die Zahlung verweigern.

Gefahrerhöhung
Alle Umstände, die zu einer Erhöhung des Risikos für die Versicherung führen, sollten Sie der Versicherungsgesellschaft schriftlich mitteilen. Vorsicht: Eine Gefahrenerhöhung kann bereits ein Baugerüst darstellen, wenn Ihr Wohnhaus renoviert wird. Einbrecher könnten dadurch leichter einsteigen.

Rechnungen aufbewahren
Grundsätzlich sollten Sie alle Belege über die Käufe aufbewahren. Die Rechnungen für besonders teure und wertvolle Dinge sind sehr wichtig. Darüber hinaus raten wir auch, von diesen wertvollen Stücken Fotos anzufertigen. Im Schadensfall haben Sie dann keine Probleme, nachzuweisen, dass Sie die Stücke wirklich besessen haben. Wenn Sie Fahrräder mitversichert haben, sollten Sie die Marke, die Rahmennummer und den Hersteller notieren. Dafür erhalten Sie von Ihrem Fahrradhändler oder von der Polizei einen so genannten Fahrradpass.

Hinweis
Bewahren Sie solche Belege von wirklich teuren Stücken nicht in der Wohnung auf. Bei einem Brand könnten sie schließlich mit zerstört werden. Besser ist die Aufbewahrung im Bankschließfach

 
Wo sind Sie versichert
 
Versichert gilt der Hausrat in der Wohnung. Hierzu gehören auch Räume in Nebengebäuden, die sich auf demselben Grundstück befinden.

In der ihrer Garage, auch wenn diese sich auf einen benachbarten Grundstück befindet.

Waschmaschine und Trocken gelten im Gemeinschaftsraum ebenfalls als mitversichert.

Für beruflich oder gewerbliche genutzte Räume besteht kein Versicherungsschutz.

 
Wie ermittle ich die richtige Vertragsauswahl
 
Es gibt Basistarife in denen Überspannungsschäden, Diebstahl von Gartenmöbeln, aus Hotelzimmern, Schiffskabinen oder aus Kfz. Wasserbetten, Schäden an Gefriergut und vieles mehr nicht versichert sind.

Optimale Verträge schließen Versicherungsschutz selbst für Implosionen, Sengschäden, Diebstahl von Kinderwagen oder Krankenfahrstühlen, selbst Diebstahl von Wertsachen aus Bankschließfächern gelten dann als mitversichert. Auch können genannte Versicherungsleistungen davon separat versichert werden, dazu gehört oft der Fahrraddiebstahl, Überspannungsschäden durch Blitzschlag, Glasbruch an Mobiliar- und Gebäudeverglasungen, Glaskeramikkochflächen, Wasseraustritt aus Aquarien.

Nicht versichert bei einer Hausratversicherung sind üblicherweise:
  • Schäden die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat
  • Einbruchdiebstahl- oder Raubschäden durch vorsätzliche Handlung von Hausangestellten oder von Personen, die beim Versicherungsnehmer wohnen
  • Schäden die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen oder Erdbeben entstanden sind
  • Schäden die durch Kernenergie entstanden sind
  • Sengschäden (in der Regel)
  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
  • Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Hochwasser oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau
  • Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, Leitungswasser war hierfür die Ursache
  • Schwamm
  • Sturmflut
  • Lawinen oder Schneedruck
  • Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder sonstige Öffnungen, es sei denn, diese Öffnungen sind durch Sturm oder Hagel entstanden
 
Rechtliches in eigener Sache
 
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die von jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend

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