Info: Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
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Info: Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen die finanzielle Absicherung eines Rechtsstreits. Als Eigentümer, Pächter oder Verpächter von land- oder forstwirtschaftlich genutztem Grundbesitz sollten Sie nie auf Ihr Recht verzichten müssen, die steigenden Gebühren der Rechtsanwälte und der Gerichte machen es oft fast unmöglich, einen Rechtsstreit aus eigener Kasse finanzieren zu können.

 
Was ist versichert
 
Sie und Ihre Familie sind im Bereich der Landwirtschaft und im Verkehrsrecht gedeckt.

Mitversichert sind auch Mitinhaber und Hoferben wenn sie im Betrieb mitarbeiten oder zumindest in der Nähe wohnen.

Fahrzeuge die auf Ihren Namen zugelassen oder in Ihren Namen angemietet sind, Krafträder, land- und forstwirtschaftliche genutzte Fahrzeuge sind eingeschlossen.

Als Fahrer fremder Fahrzeuge sind Sie ebenfalls versichert.

Beratungs-Rechtsschutz
Wenn Sie sich bei veränderter Rechtslage in Fragen des deutschen Familien- und Erbbaurechts lediglich beraten lassen möchten.

 
Welche Kosten werden gedeckt
 
Bis zu einer Deckungssumme von 250.000 EUR je Rechtsschutzfall werden die Kosten übernommen für

gesetzlichen Anwaltsgebühren,

Korrespondenzanwaltsgebühren bei Zivilprozessen, wenn Wohn- und Gerichtsort mehr als 100 Kilometer voneinander entfernt sind,

Gerichtskosten,

Zeugenauslagen,

gerichtliche Sachverständigengebühren,

Sachverständigenkosten in Verkehrsstrafsachen,

Sachverständigenkosten in Kfz-Vertragsstreitigkeiten,

Gebühren bei den Verwaltungsbehörden,

Kosten der Gegenseite


 
Welche Schadenfälle sind versichert
 
Notschlachtung von Tieren wegen schlechtem Futter um Schadensansprüche durch zu setzen.

Der neue Traktor funktioniert nicht so wie er sollte, der Händler will aber keine Garantie leisten.

Durch einen Verkehrsunfall haben Sie Schadensforderungen oder müssen eine Strafanzeige abwehren.

Aus dem An- und Verkauf von Tieren oder mit Ihrem Pachtvertrag entstehen plötzlich Streitereien

 
Rechtliches in eigener Sache
 
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die von jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend

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Tippgeberhonorar für Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz


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