Info: Fahrer- Rechtsschutzversicherung für Einzelpersonen
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Info: Fahrer- Rechtsschutzversicherung für Einzelpersonen

Auch wenn Sie kein eigens Fahrzeug haben aber immer wieder mit fremden Fahrzeugen unterwegs sind, sind Sie verantwortlich.

 
Was ist versichert
 
Als Versicherungsnehmer sind Sie als Fahrer fremder Fahrzeuge und ebenso als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln versichert.

 
Welche Kosten werden gedeckt
 
Bis zu einer Deckungssumme von 250.000 EUR je Rechtsschutzfall werden die Kosten übernommen für

gesetzlichen Anwaltsgebühren,

Korrespondenzanwaltsgebühren bei Zivilprozessen, wenn Wohn- und Gerichtsort mehr als 100 Kilometer voneinander entfernt sind,

Gerichtskosten,

Zeugenauslagen,

gerichtliche Sachverständigengebühren,

Sachverständigenkosten in Verkehrsstrafsachen,

Gebühren bei den Verwaltungsbehörden,

Kosten der Gegenseite



 
Warum Führerschein-Rechtsschutz
 
Der Versicherungsschutz wurde speziell für den Verkehrsbereich ausgelegt für Personen die selbst kein Fahrzeug besitzen bzw. zuglassen haben.

Der Fahrer-Rechtsschutz eignet sich insbesondere auch bei Neuanfänger, die den Führerschein gerade erst erworben haben und die Fahrpraxis erwerben.

Der Führerschein-Rechtsschutz ist dann auch von besonderer Bedeutung, wenn es um ein Fahrverbot geht.

 
Rechtliches in eigener Sache
 
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die von jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend

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