Info: Private Haftpflichtversicherung - Warum?
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Info: Private Haftpflichtversicherung - Warum?

Nach deutschem Gesetz haften Sie für jeden Schaden in unbegrenzter Höhe. Dabei ist es unerheblich, ob der Schaden grob fahrlässig, fahrlässig oder aus Unachtsamkeit entstanden ist. Die private Haftpflichtversicherung deckt angerichtete Schäden bis zur Höhe der Versicherungssumme ab.
Die Haftung ist per Gesetz nicht begrenzt, somit ist das Haftungsrisiko ohne Haftpflichtversicherung vollkommen unkalkulierbar. Ob beim Fußball, Radfahren oder auf einer Party, bei Freunden Rotwein auf den Teppich verschüttet: Die Haftpflichtversicherung ist kostengünstig und existentiell wichtig für Sie!

 
Wer ist versichert
 
Versichert ist im Allgemeinen der Versicherungsnehmer als Privatperson mit seinen Gefahren des täglichen Lebens, zum Beispiel als Familien- und Haushaltsvorstand, als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen, als Radfahrer, Sportler, als Inhaber einer oder mehrerer im Inland gelegener Wohnungen, Einfamilienhäuser und Wochenendehäuser einschließlich Ferienwohnung. Als mitversichert gelten der Ehegatte, die unverheirateten Kinder, solange sie sich als Volljährige noch in einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden.

Bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz ebenfalls bestehen. Es kommt darauf an, für welchen Tarif Sie sich entscheiden:
  • Der Single-Tarif schützt Sie preiswert als unverheirateten Alleinstehenden. Kinder sind nicht mitversichert.
  • Beim Familien-Tarif sind Sie, Ihr Ehe- oder Lebenspartner sowie in jedem Fall Ihre unverheirateten Kinder unter 18 Jahren versichert; auf Wunsch auch Volljährige in Ausbildung.
  • Mit dem Seniorentarif schützen Sie sich und Ihren Ehe- oder Lebenspartner zu einem günstigen Preis. Kinder sind nicht mitversichert.
  • Gemeinsam durchs Leben
  • Auch für nicht miteinander verheiratete Partner einer Lebensgemeinschaft ist eine gemeinsame Privat-Haftpflichtversicherung möglich. Anstatt eines Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners kann in der Familien Privat-Haftpflichtversicherung ein namentlich benannter Partner, der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt, mitversichert werden. Der bedingungsgemäße Versicherungsschutz für Kinder gilt dabei auch für die Kinder des Lebenspartners.
 
Was ist versichert
 
Versichert sind die finanziellen Folgen von Schäden, die Sie anderen in Ihrem privaten Alltag und in Ihrer Freizeit zufügen. Die Prüfung der Haftungsfrage, d.h., ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
  • Die Prüfung der Haftungsfrage, d.h., ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
  • Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.
  • Die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.
  • Üblicherweise bietet die Privathaftpflichtversicherung weltweiten Versicherungsschutz.
Der Versicherer leistet generell Schadensersatz bis zur maximalen Höhe der Versicherungssumme. Bei mehreren Schäden, die während eines Versicherungsjahres auftreten, zahlt der Versicherer in der Regel jedoch nicht mehr als das Doppelte der beantragten Deckungssumme.
 
Wann und Wo sind Sie versichert
 
Rund um die Uhr.

Bei vorübergehen den Auslandsaufenthalten weltweit, für Auslandsaufenthalte meist nur bis zu einem Jahr.
 
Welche Risiken sind nicht gedeckt
 
Die Privat-Haftpflichtversicherung deckt Risiken, die Ihnen als Privatperson durch die Gefahren des Alltags entstehen.
In jeder Police gibt es so genannte Ausschlüsse. Dazu gehören unter anderem Schäden, die jemand vorsätzlich herbeigeführt hat, Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gegenständen sowie selbst erlittene Schäden. Hinzu kommen Schäden von Angehörigen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben sowie Schäden, die bei Freundschaftsdiensten entstanden sind. Risikobegrenzungen sind in den "Besonderen Bedingungen" benannt wie beispielsweise Risiken eines eigenen oder fremden Betriebes, Gewerbes oder Berufes, Dienstes, Amtes oder einer verantwortlichen Tätigkeit in Vereinigungen aller Art sowie einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung.

Eine Zusatzversicherung ist nötig für spezielle Risiken:
  • beim Gebrauch versicherungspflichtiger Kraft- und Luftfahrzeuge,
  • beim Gebrauch von Motorbooten sowie eigenen Segelbooten mit mehr als 5 m Rumpflänge,
  • als Halter von Hunden und Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, gewerblich genutzten und wilden Tieren,
  • für vermieteten Immobilienbesitz,
  • als Inhaber von Heizöltanks,
  • für bestimmte Bauherrentätigkeiten,
  • als Jäger bei Ausübung der Jagd,
  • für ständige Auslandsrisiken, wie etwa Immobilien
 
Die richtige Versicherungssumme
 
Grundsätzlich wird beim Abschluss der privaten Haftpflichtversicherung eine großzügig bemessene Leistungsobergrenze, die sogenannte Deckungssumme, empfohlen – mindestens 1,5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Auch über eine noch höhere oder sogar die höchste Deckungssumme lohnt sich eine Überlegung. Sie sind mit nur sehr geringen Mehrprämien verbunden.

Gerade bei Personenschäden gehen die Schäden oft in sehr hohe Bereiche, insbesondere, wenn Rentenzahlungen oder Schmerzensgelder notwendig werden.
Auch Schäden an der Wohnung (z.B. Zimmerbrand) kosten oft richtig Geld.
Wenn Sie Kinder haben, sollten Sie die die Versicherungssumme auf alle Fälle möglichst hoch ansetzen. In der Vergangenheit kam es immer wieder mal vor, dass spielende Kinder gezündelt haben und so Millionenschäden verursacht haben.
 
Besonderheiten
 
Bei unverheirateten Lebenspartnern, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, ist nur eine Privathaftpflicht erforderlich. Hierzu muss der Lebenspartner beim Versicherer namentlich angezeigt und in den Vertrag eingeschlossen werden.
 
Rechtliches in eigener Sache
 
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.

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