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Info: Private Haftpflichtversicherung
Sie sind nicht angemeldet. | |
Info: Private Haftpflichtversicherung
Die Haftung ist per Gesetz nicht begrenzt, somit ist das Haftungsrisiko ohne Haftpflichtversicherung vollkommen unkalkulierbar,
deshalb zähle die Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen.
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Warum private Haftpflicht
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- Deshalb braucht jeder eine private Haftpflicht: Als Privatperson, Mieter oder Eigentümer einer Wohnung,
als Sportler oder auf Reisen. Aus Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit können Sach- und Personenschäden
in Millionenhöhe entstehen.
- Haben Sie keine Privathaftpflichtversciherung, müssen Sie mit schwerwiegenden finanziellen Folgen rechnen.
Denn wer anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muss laut Gesetz dafür in gesamter Höhe aufkommen.
- Sie haften dann mit Ihrem gesamten Vermögen und auch mit Ihrem privaten Einkommen bis zur Pfändungsgrenze.
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Wer ist versichert
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Der Versicherungsschutz gilt - je nach Tarif - für folgende Personengruppen:
- Versicherungsnehmer
- Ehepartner
- Minderjährige Kinder, auch Pflege-, Stief- und Adoptivkinder
- Volljährige Kinder, die sich in der Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden und nicht verheiratet sind;
dies gilt auch für Wehr- und Zivildienstleistende, die nicht bei den Eltern wohnen.
Je nach Versicherer können Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft, im gleichen Haushalt lebende Personen
in den Vertrag mit eingeschliossen werden.
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Was ist versichert
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- Personenschäden:
Schaden, der durch Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod einer Person entstehen.
Dabei können Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder sogar eine lebenslange Rente anfallen.
- Sachschäden:
Sachschäden werden durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust eines Gegenstandes verursacht.
Zur Schadenbegleichung gehören Kosten sowohl für Reparaturen bzw. den Ersatz des Gegenstandes (zum Zeitwert) als auch evtl.
Folgekosten durch z.B. Nutzungsausfall.
- Vermögensschäden:
Finanzielle Schäden, die entstehen, wenn z.B. ein Termin nicht wahrgenommen werden kann und somit der Verdienst ausfällt.
- Auslandsschäden:
Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt haftet die Versicherung für entstandene Schäden im selben Umfang wie in Deutschland.
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Als was sind Sie versichert
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Sie als Privatperson sind versichert als:
- Aufsichtspflichtige für Minderjährige,
- Dienstherren von im Haushalt tätigen Personen (z.B. Putzhilfe),
- Inhaber von selbst- und ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Wohnungen oder Einfamilienhäusern,
- Bauherren von kleineren Bauvorhaben, meist bis zu einer Bausumme von zurzeit 25.000 Euro,
- Vermieter von bis zu drei Wohnungen,
- Radfahrer,
- Sportler,
- Waffenbesitzer,
- Halter zahmer Haustiere (Katzen, Hamster u.ä.),
- Hüter fremder Hunde,
- Reiter fremder Pferde,
- Führer eines Kfz mit 6 km/h Höchstgeschwindigkeit,
- Benutzer eigener und fremder Paddel- und Ruderboote, Kanus oder Wasserski sowie fremder Segelboote und Surfbretter.
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Als was sind Sie nicht versichert
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Sie sind nicht versichert als:
- Sportler bei der Jagd und bei Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen, Box- oder Ringkämpfen sowie dem Training hierzu,
- Waffenbesitzer bei der Jagd und bei strafbaren Handlungen,
- Halter von Hunden, Pferden, Rindern oder zu gewerblichen Zwecken genutzten Tieren,
- Führer eines Kraft- oder Luftfahrzeugs,
- Benutzer von eigenen Segelbooten sowie von Wassersportfahrzeugen mit Motoren oder Treibsätzen.
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Zusatztarife
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- Für Mieter: Verlust fremder Schlüssel
Bei Schlüsselverlust muss oftmals die komplette Schließanlage ausgewechselt werden.
Ist der Verlust fremder Schlüssel in der Police enthalten, übernimmt der Versicherer die Kosten des Austausches.
Verlieren Sie den Schlüssel Ihrer Arbeitsstätte, leistet der Versicherer in der Regel nicht.
- Für Hauseigentümer: Mitversicherung von Bauvorhaben
Diese Klausel schließt Schäden bis zu einer festgelegten Höchstgrenze ein, die durch kleinere Umbauarbeiten am Haus entstehen.
Eine eigene Bauherrenhaftpflicht ist dann nicht mehr notwendig.
- Ausfalldeckung
Die Forderungsausfallversicherung tritt ein, wenn der Schadenverursacher den Ihnen entstandenen Schaden nicht ersetzen kann.
- Hüten fremder Hunde
Wer auf den Hund seines Nachbarn aufpasst, trägt das Haftungsrisiko.
Mit dem Einschluss dieser Klausel übernimmt der Versicherer die evtl. entstehenden Schadenersatzforderungen
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Wichtiges
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Für Tagesmütter: Betreuung fremder Kinder
Wer fremde Kinder betreut, trägt die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht.
Gegen Mehrbeitrag kann diese Klausel in die Privathaftpflicht eingeschlossen werden.
Je nach Anbieter ist dies nur möglich, solange die Tätigkeit nicht gewerbsmäßig oder auf die Betreuung von
höchstens fünf Kindern beschränkt ist.
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Was ist nicht versichert
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- Vorsätzlich verursachte Schäden
- Schäden von im gleichen Vertrag mitversicherten Personen untereinander (z.B. Ehepartner)
- Schäden, die der Versicherte selbst erleidet
- Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten sowie gestohlenen Sachen
- Bußgelder und Geldstrafen
- Schadenersatzansprüche wegen Beleidigung oder Verleumdung
- Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes, Ehrenamtes, einer verantwortlichen Tätigkeit in Vereinigungen
aller Art und aus ungewöhnlicher und gefährlicher Beschäftigung
- Gefälligkeitshandlungen (Beispiel: ein Umzugshelfer beschädigt versehentlich Gegenstände)
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Welche Versicherungssumme
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Die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden sollte mindestens drei Millionen und für Vermögensschäden mind. 100.000 Euro betragen.
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Rechtliches in eigener Sache
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Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte,
weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen.
Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.
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