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Info: Rechtsschutzversicherung
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Info: Rechtsschutzversicherung
Über 25 Millionen gerichtliche Entscheidungen im Jahr! Kündigung, Unfall, Ordnungswidrigkeiten, Schadenersatz, Strafverfahren – bei zwei Instanzen kosten die Anwalts- und Gerichtsgebühren oft schon mehr als die Sache selbst, wer keinen Rechtsschutz hat verzichtet auf sein Recht! Jeder sollte der nicht nur Recht haben sondern sein Recht auch bekommen will, eine Rechtsschutzversicherung abschließen.
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Was ist versichert
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Die Rechtsschutzversicherung setzt sich in einzelnen Bausteine zusammen:
Privatrechtsschutz
Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz
Wenn Sie im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend machen oder abwehren müssen, z.B. aus einem Kaufvertrag, einem Reparaturauftrag, einer Kreditaufnahme oder einem Versicherungsvertrag.
Schadenersatz-Rechtsschutz
Setzt Ihre Ansprüche durch, die Sie gegen einen Schadenverursacher haben.
Straf-Rechtsschutz
Wenn Sie in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften, in einem Bußgeld- oder Disziplinarverfahren verteidigt werden müssen.
Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz
Bei Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber.
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Durchsetzung von Ansprüchen, weil z.B. die gesetzliche Kranken-, Renten -, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung nicht vollständig leistet.
Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz
Steuer-Rechtsschutz
Wenn wegen Ihrer Steuern oder wegen anderer Abgaben, z.B. Gebühren oder Zölle ein Prozess vor dem Finanzgericht oder Verwaltungsgericht notwendig ist. Auch Streitfälle mit öffentlichen Einrichtungen etwa wegen der Strom-, Gas- oder Wasserrechnung sind versichert.
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
als Eigentümer und/oder Mieter
aller selbstbewohnten Wohneinheiten und Grundstücke (z.B. Schrebergarten, Obstgrundstück) - ohne Vermietung - mit dazugehörigen Garagen und Kraftfahrzeug-Abstellplätzen (bei vielen Gesellschaften optional)
Beratungs-Rechtsschutz
Wenn Sie sich bei veränderter Rechtslage in Fragen des deutschen Familien- und Erbbaurechts lediglich beraten lassen möchten.
Kfz-Rechtsschutzversicherung
Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei.
Unklare Haftungsfragen bei einem Verkehrsunfall Autokauf, Reparaturen enden meist vor dem Richter. Die Kosten dafür können Sie mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung absichern.
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Die richtigen Bausteine wählen
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Aus vielen Bausteinen sind Komplettarife zusammengefasst die von der Familie bis hin zu Berufgruppen und Senioren zusammengefasst sind, somit ist für Sie die Entscheidung welche Rechtsschutztarife Sie benötigen einfach:
für Nichtselbständige
Privat Berufs Verkehrs Rechtsschutz
Single Rechtsschutz
Privat und Berufsrechtsschutz
Privat und Verkesrechsschutz
Privatrechtsschutz
Verkehrsrechtsschutz
Senioren / Rentner Rechtsschutz
Beamte oder öffentlicher Dienst:
Beamten Familien Rechtsschutz
Single Beamten Rechtsschutz
Ehemalige Beamten Rechtschutz
für Selbständige:
Privat Rechtsschutz
Privat und Verkehr
Berufs Rechtsschutz
Privat und Berufs Rechtsschutz
Privat, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
Sonderformen und Einzelrisiken:
Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
Verkehrsrechtsschutz
Fahrerrechtsschutz für Einzelpersonen
Rechtsschutz für Eigentümer von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken
Rechtsschutz für Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken
Vermieterrechtsschutz
Mietrechtsschutz
Firmenrechtsschutz
Firmen – Fahrer - Rechtsschutz
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Welche Kosten werden gedeckt
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Bis zu einer Deckungssumme von 250.000 EUR je Rechtsschutzfall werden die Kosten übernommen für
gesetzlichen Anwaltsgebühren,
Korrespondenzanwaltsgebühren bei Zivilprozessen, wenn Wohn- und Gerichtsort mehr als 100 Kilometer voneinander entfernt sind,
Gerichtskosten,
Schiedsgerichtskosten (bis zur Höhe der Kosten des zuständigen staatlichen Gerichts in der ersten Instanz),
Zeugenauslagen,
gerichtliche Sachverständigengebühren,
Sachverständigenkosten in Verkehrsstrafsachen,
Sachverständigenkosten in Kfz-Vertragsstreitigkeiten,
Kosten eines ausländischen Sachverständigen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen am Kfz,
Gebühren bei den Verwaltungsbehörden,
Kosten der Gegenseite,
notwendige Vorschüsse,
Reisekosten bei angeordnetem Erscheinen vor einem ausländischen Gericht.
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Geltungsbereich, Beiträge, Deckungssummen
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Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung
Die meisten Rechtsschutzversicherer bieten Versicherungsschutz innerhalb Europas, sowie der Anliegerstaaten des Mittelmeeres, sowie der spanischen und portugiesischen Atlantikinseln.
Beiträge, Deckungssummen
Die Deckungssumme pro Rechtsschutzfall liegt i. d. R. zwischen 250.000 und 500.000 €, für weltweiten Versicherungsschutz sind die Deckungssummen geringer.
Eine besondere Deckung gibt es für Kautionen, die gestellt werden, um eine Freilassung in Straffällen zu erreichen. Diese Kaution wird als Darlehen gewährt und sollte weltweit mindestens 100.000 Euro betragen.
Die Höhe des Beitrages kann durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung verringert werden.
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Was ist nicht versichert
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Ausschlüsse von der Erstattungspflicht
Die wichtigsten, grundsätzlichen Ausschlüsse vom Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang in der Rechtsschutzversicherung:
- mit Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben
- mit Hausbau, Baufinanzierung, Grundstücksan- und -verkauf
- mit Streitigkeiten aus Spiel- und Wettverträgen, Termin- und Spekulationsgeschäften
- mit Streitigkeiten aus dem Bereich Familien- und Erbrecht, soweit nicht Beratungsrechtsschutz besteht
- mit der Abwehr von Schadenersatzansprüchen
- mit Streitigkeiten vor Verfassungsgerichten oder internationalen Gerichtshöfen
- mit Streitigkeiten aus der Zeit vor dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung oder innerhalb der vereinbarten Wartezeit
- mit vorsätzliche Straftaten
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Rechtliches in eigener Sache
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Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die von jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend
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