Info: Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
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Info: Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Vermieter von Einfamilienhäusern benötigen diese Versicherung. Da kann es Unfälle im Treppenhaus geben oder im unbeleuchteten Keller, Fußgänger können im Winter auf dem glatten Gehweg ausrutschen ....

 
Wer ist versichert
 
Jeder der ein Mehrfamilienhaus − bis hin zum Wohnblock − oder ein Grundstück besitzt, für das er die Verkehrssicherungspflicht hat. Dazu zählen also auch Personen, die unbebaute Grundstücke oder Eigentumswohnungen besitzen.

Verkehrssicherungspflicht beinhaltet, dass Ihnen vom Gesetzgeber die Verpflichtung auferlegt worden ist, Ihren Besitz in sicheren, für andere Personen ungefährlichen Zustand zu halten.
Bei den letztgenannten hat allerdings im allgemeinen der Verwalter eine Haftpflichtversicherung für das gesamte Objekt abgeschlossen.
 
Was ist versichert
 
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Haus- und / oder Grundbesitzer z.B. als Eigentümer, Nießbraucher, Pächter, Mieter. Versichert sind Ansprüche aus Verstoß gegen die obliegenden Pflichten (z.B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Bestreuung der Gehwege bei Winterglätte, Schneeräumen auf Bürgersteigen und Fahrdamm).

Die Grundstücks-Haftpflichtversicherung schützt Sie, wenn auf Ihrem Grundstück jemand zu Schaden gekommen ist.

Bei der Haushaftpflicht Personen- sowie Sachschäden und Vermögensschäden versichert, die infolge von Personen- oder Sachschäden aufgetreten sind. Bei Vermögensschäden, denen kein Personen- oder Sachschaden vorausging, sind mit Ausnahmen und gesonderten − meist kleineren − Versicherungssummen auch versichert
 
Wann und Wo sind Sie versichert
 
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht
  • des Versicherungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabarbeiten) bis zu einer veranschlagten Bausumme von 50.000,- Euro je Bauvorhaben.
  • des Versicherungsnehmers als früherer Besitzer (§ 836 Abs.2 BGB), wenn die Versicherung bereits bei Besitzwechsel bestand;
  • für Personen, die vom Versicherungsnehmer durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt wurden.
  • des Versicherungsnehmers aus Besitz und Verwaltung von motorgetriebenen Haus- und Gartengeräten (Rasenmäher Schneefräse usw.). Diese Geräte dürfen nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht versicherungspflichtig sein (§18StVZO und PflVG).
  • der Zwangs- und Konkursverwalter in dieser Eigenschaft
 
Die richtige Versicherungssumme
 
Sie sollten zwischen einer Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und höheren Summen wählen.
Bei der Haushaftpflicht Personen- sowie Sachschäden und Vermögensschäden versichert, die infolge von Personen- oder Sachschäden aufgetreten sind. Bei Vermögensschäden, denen kein Personen- oder Sachschaden vorausging, sind mit Ausnahmen und gesonderten − meist kleineren − Versicherungssummen auch versichert.
 
Besonderheiten
 
Allein wer ein Einfamilienhaus bewohnt, kommt ohne weitere Haftpflichtversicherung aus, wenn er schon eine private Haftpflichtversicherung besitzt. Diese schließt nämlich den Versicherungsschutz für ein mit dem Ehepartner und Kindern bewohntes Einfamilienhaus mit ein.
 
Rechtliches in eigener Sache
 
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.

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