Info: Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Sie sind nicht angemeldet.   
Einloggen
  |  
Neu-Registrierung

Info: Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Vermieter von Einfamilienhäusern benötigen diese Versicherung. Da kann es Unfälle im Treppenhaus geben oder im unbeleuchteten Keller, Fußgänger können im Winter auf dem glatten Gehweg ausrutschen ....

 
Wer ist versichert
 
Jeder der ein Mehrfamilienhaus − bis hin zum Wohnblock − oder ein Grundstück besitzt, für das er die Verkehrssicherungspflicht hat. Dazu zählen also auch Personen, die unbebaute Grundstücke oder Eigentumswohnungen besitzen.

Verkehrssicherungspflicht beinhaltet, dass Ihnen vom Gesetzgeber die Verpflichtung auferlegt worden ist, Ihren Besitz in sicheren, für andere Personen ungefährlichen Zustand zu halten.
Bei den letztgenannten hat allerdings im allgemeinen der Verwalter eine Haftpflichtversicherung für das gesamte Objekt abgeschlossen.
 
Was ist versichert
 
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Haus- und / oder Grundbesitzer z.B. als Eigentümer, Nießbraucher, Pächter, Mieter. Versichert sind Ansprüche aus Verstoß gegen die obliegenden Pflichten (z.B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Bestreuung der Gehwege bei Winterglätte, Schneeräumen auf Bürgersteigen und Fahrdamm).

Die Grundstücks-Haftpflichtversicherung schützt Sie, wenn auf Ihrem Grundstück jemand zu Schaden gekommen ist.

Bei der Haushaftpflicht Personen- sowie Sachschäden und Vermögensschäden versichert, die infolge von Personen- oder Sachschäden aufgetreten sind. Bei Vermögensschäden, denen kein Personen- oder Sachschaden vorausging, sind mit Ausnahmen und gesonderten − meist kleineren − Versicherungssummen auch versichert
 
Wann und Wo sind Sie versichert
 
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht
  • des Versicherungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabarbeiten) bis zu einer veranschlagten Bausumme von 50.000,- Euro je Bauvorhaben.
  • des Versicherungsnehmers als früherer Besitzer (§ 836 Abs.2 BGB), wenn die Versicherung bereits bei Besitzwechsel bestand;
  • für Personen, die vom Versicherungsnehmer durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt wurden.
  • des Versicherungsnehmers aus Besitz und Verwaltung von motorgetriebenen Haus- und Gartengeräten (Rasenmäher Schneefräse usw.). Diese Geräte dürfen nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht versicherungspflichtig sein (§18StVZO und PflVG).
  • der Zwangs- und Konkursverwalter in dieser Eigenschaft
 
Die richtige Versicherungssumme
 
Sie sollten zwischen einer Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und höheren Summen wählen.
Bei der Haushaftpflicht Personen- sowie Sachschäden und Vermögensschäden versichert, die infolge von Personen- oder Sachschäden aufgetreten sind. Bei Vermögensschäden, denen kein Personen- oder Sachschaden vorausging, sind mit Ausnahmen und gesonderten − meist kleineren − Versicherungssummen auch versichert.
 
Besonderheiten
 
Allein wer ein Einfamilienhaus bewohnt, kommt ohne weitere Haftpflichtversicherung aus, wenn er schon eine private Haftpflichtversicherung besitzt. Diese schließt nämlich den Versicherungsschutz für ein mit dem Ehepartner und Kindern bewohntes Einfamilienhaus mit ein.
 
Rechtliches in eigener Sache
 
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.

Verdienen Sie nebenbei einfach und schnell gutes Geld - holen Sie sich die Vermittlungsprovision für die Firmenrechtsschutzversicherung

Als Tippgeber erhalten Sie für die Vermittlung eines neuen Kunden, der eine Firmenrechtsschutz-Versicherung bei uns abschließt eine hochgradige Vermittlungsprovision

In unserer Tippgeberbörse können Sie nebenberuflich oder hauptberuflich als Tippgeber, Tippvermittler, Kontakter bzw. Namhaftmacher mit sehr wenig Aufwand die Vermittlungsprovision für eine Firmenrechtsschutz-Versicherung verdienen!

Was müssen Sie machen ?

Nutzen Sie Ihre Kontakte. Empfehlen Sie unsere Produkte und Versicherungen Ihren Freunden, Ihren Freundinnen, Ihren Bekannten, Ihren Kollegen, Ihren Verwandten, Ihren Nachbarn, Ihren Geschäftsfreund und Ihren Kunden.

Bei uns profitieren Tippgeber und die vermittelte Person - sparen Sie mit unseren Marktvergleichen bis zu 40% an Versicherungsprämien!

Empfehlen Sie unsere Versicherung für den Firmenrechtsschutz und sicheren Sie sich Bares!

Sie erhalten eine hochgradige Vermittlungsprovision bei Abschluss von Versicherungen!

3 Schritte, wie Sie nebenbei Geld verdienen können, wenn Ihre Empfehlung bei uns eine Firmenrechtsschutz-Versicherung versichert:

  1. Sie registrieren sich noch heute in unserem Tippgeber-Portal bei Tippgeberbörse.com
  2. Es entstehen Ihnen keine Kosten und die Registrierung ist für Sie ohne jegliche Verpflichtung.
  3. Empfehlen Sie ein Produkt oder eine Versicherung

Sie erhalten eine Vermittlungsprovision beim Abschluss einer Versicherung

Beginnen Sie heute den Start in einen neuen Beruf !

Werden Sie jetzt Tippgeber - Tippvermittler. Kontakter . Kontaktgeber für die Firmenrechtsschutzversicherung oder einer anderen Versicherungssparte!

Als Tippgeber / Kontakter verdienen Sie mit wenig Aufwand eine Vermittlungsprovision für eine Firmenrechtsschutz-Versicherung

Die Lösung - Alle die nebenbei oder im Hauptberuf etwas dazu verdienen möchten.

Kein Risiko
- Kein Eigenkapital erforderlich
- Keine Versicherungsvermittlungsregistrierung erforderlich

Sie empfehlen uns einen Freund, eine Freundin, Verwandte Bekannte, Kollegen, Nachbarn, Geschäftsfreunde, Kunden oder Vereinsbekanntschaft und Sie erhalten eine hochgradige Vermittlungsprovision

Mit einer Computeranalyse berechnen wir günstige Prämien und treffen eine Vorauswahl. Somit profitieren Sie als Tippgeber und ihre Empfehlung erhält eine Vermittlungsprovision für die Firmenrechtsschutzversicherung

in unserer Tippgeberbörse.com
- kostenfrei und unverbindlich.

Vermittlungsprovision für Firmenrechtsschutz


- Betriebshaftpflichtversicherung

Vermittlungsprovision für rote Nummer


- Wohnmobile
- Kfz-Versicherung Pkw
- Campinganhänger
- Mofa, Moped, Mokick
- Autoschutzbrief
- rote Kennzeichen
- Motorrad
- Kfz-Versicherung für Anhänger
- Überführungskennzeichen
- Exportkennzeichen
- Zollkennzeichen
- Oldtimer
- Kurzzeitkennzeichenversicherung
- Verkehrs Rechtsschutz Pkw
- rotes Kennzeichen
- Kfz-Versicherung Lkw
- Ausfuhrkennzeichenversicherung

Vermittlungsprovision für Haus- und Vermieter Rechtsschutz


- Wohngebäudeversicherung
- Haftpflichtversicherung Vermieter
- Bauleistungsversicherung
- Haftpflichtversicherung Wohnungseigentum
- Haus und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung
- Bauherrnhaftpflicht
- Heizöltankversicherung
- Grundstück Haftpflichtversicherung

Vermittlungsprovision für Rechtsschutzvesicherung Senioren / Rentner


- Sterbegeldversicherung
- Fondsgebundene Lebensversicherung
- Direkt Versicherung (Gehaltsumwandlung)
- Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz
- Pensionsfonds
- Betriebliche Alterversorgung 1 Mitarbeiter
- Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag
- Rechtsschutzversicherung ehemaliger Beamter
- Pensionskasse
- Fondsgebundene Rentenversicherung
- Ausbildungsversicherung
- Betriebliche Alterversorgung ab 4 Mitarbeiter
- Sofortbeginnende Rente
- Direktzusage 1 Mitarbeiter
- Rentenversicherung mit laufenden Beitrag
- Direktzusage ab 4 Mitarbeiter
- Vermögenswirksame Anlage
- Rechtsschutzversicherung Rentner Senioren / Single
- Aussteuerversicherung
- Riester Rente
- Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz
- Direktzusage bis 3 Mitarbeiter
- Lebensversicherung
- Rechtsschutzversicherung ehemaliger Beamter
- Rürup Rente
- Unterstützungskasse
- Englische Lebensversicherung
- Bausparvertrag

Vermittlungsprovision für Pflegerentenversicherung


- Pflegezusatzversicherung
- Krankenvollversicherung für Ärzte
- Krankenhauszusatzversicherung
- Krankenvollversicherung für Zahnärzte
- Krankenhaustagegeldversicherung
- Pflegetagegeld
- Kurversicherung
- Krankenvollversicherung Studenten
- Auslandsreiseversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Pflegetagegeld oder Pflegekostenversicherung
- Krankenversicherung
- Zahnzusatzversicherung
- Krankenzusatzversicherung ambulant
- Ergänzungstarif für gesetzlich Versicherte
- Private Krankenvollversicherung
- Pflegetagegeld und Pflegekostenversicherung
- Krankenvollversicherung für Beamte
- Krankenvollversicherung

Vermittlungsprovision für Rechtschutzversicherung Single


- Schwere Krankheiten Versicherung
- Haftpflicht Pferde
- Fallende Risikoleben
- Privat Rechtsschutz
- Privat- und Berufs Rechtsschutz
- Dread Desease mit Berufsunfähigkeitszusatz
- Privathaftpflichtversicherung Lebensgemeinschaft
- Privathaftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Berufs Rechtsschutz
- Familien, Berufs und Verkehrsrechtsschutz
- Rechtsschutzversicherungen für Beamte / Familie
- Familienrechtsschutz
- Unfallversicherung
- Privathaftpflichtversicherung Familie
- Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
- Privathaftpflichtversicherung Single
- Risiko Lebensversicherung mit BUZV ab 50.000,00
- Risiko Lebensversicherung ab 50.000,00
- Rechtsschutzversicherung für Beamte / Single
- Haftpflicht Hunde
- Miet Rechtsschutz
- Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung
- Dread Desease

 

Copyright ©2009-2025 Kompass Versicherungsmakler, Wirtschaftsberatungs-GmbH
Kontakt  |  Impressum