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Info: Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
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Info: Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Vermieter von Einfamilienhäusern benötigen diese Versicherung.
Da kann es Unfälle im Treppenhaus geben oder im unbeleuchteten Keller, Fußgänger können im Winter auf dem glatten Gehweg ausrutschen ....
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Wer ist versichert
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Jeder der ein Mehrfamilienhaus − bis hin zum Wohnblock − oder ein Grundstück besitzt,
für das er die Verkehrssicherungspflicht hat.
Dazu zählen also auch Personen, die unbebaute Grundstücke oder Eigentumswohnungen besitzen.
Verkehrssicherungspflicht beinhaltet, dass Ihnen vom Gesetzgeber die Verpflichtung auferlegt worden ist,
Ihren Besitz in sicheren, für andere Personen ungefährlichen Zustand zu halten.
Bei den letztgenannten hat allerdings im allgemeinen der Verwalter eine Haftpflichtversicherung für das gesamte Objekt abgeschlossen.
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Was ist versichert
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Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Haus- und / oder Grundbesitzer z.B. als Eigentümer,
Nießbraucher, Pächter, Mieter.
Versichert sind Ansprüche aus Verstoß gegen die obliegenden Pflichten (z.B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Bestreuung
der Gehwege bei Winterglätte, Schneeräumen auf Bürgersteigen und Fahrdamm).
Die Grundstücks-Haftpflichtversicherung schützt Sie, wenn auf Ihrem Grundstück jemand zu Schaden gekommen ist.
Bei der Haushaftpflicht Personen- sowie Sachschäden und Vermögensschäden versichert,
die infolge von Personen- oder Sachschäden aufgetreten sind. Bei Vermögensschäden, denen kein Personen- oder Sachschaden vorausging,
sind mit Ausnahmen und gesonderten − meist kleineren − Versicherungssummen auch versichert
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Wann und Wo sind Sie versichert
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Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht
- des Versicherungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und
Grabarbeiten) bis zu einer veranschlagten Bausumme von 50.000,- Euro je Bauvorhaben.
- des Versicherungsnehmers als früherer Besitzer (§ 836 Abs.2 BGB),
wenn die Versicherung bereits bei Besitzwechsel bestand;
- für Personen, die vom Versicherungsnehmer durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung
und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt wurden.
- des Versicherungsnehmers aus Besitz und Verwaltung von motorgetriebenen Haus- und Gartengeräten
(Rasenmäher Schneefräse usw.). Diese Geräte dürfen nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht versicherungspflichtig
sein (§18StVZO und PflVG).
- der Zwangs- und Konkursverwalter in dieser Eigenschaft
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Die richtige Versicherungssumme
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Sie sollten zwischen einer Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und höheren Summen wählen.
Bei der Haushaftpflicht Personen- sowie Sachschäden und Vermögensschäden versichert,
die infolge von Personen- oder Sachschäden aufgetreten sind. Bei Vermögensschäden, denen kein Personen- oder Sachschaden vorausging,
sind mit Ausnahmen und gesonderten − meist kleineren − Versicherungssummen auch versichert.
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Besonderheiten
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Allein wer ein Einfamilienhaus bewohnt, kommt ohne weitere Haftpflichtversicherung aus,
wenn er schon eine private Haftpflichtversicherung besitzt.
Diese schließt nämlich den Versicherungsschutz für ein mit dem Ehepartner und Kindern bewohntes Einfamilienhaus mit ein.
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Rechtliches in eigener Sache
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Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte,
weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen.
Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.
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