Info: Unterstützungskasse
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Info: Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse bietet hervorragende Möglichkeiten langfristig Lohnnebenkosten zu minimieren. Mit Hilfe einer Unterstützungskasse können Arbeitnehmer mit geringer Eigenleistung eine attraktive Zusatzrente aufbauen.

 
Wer kann sich versichern
 
Jeder Arbeitnehmer kann die Vorteile nutzen.

Die Direktversicherung auch Pensionszusage genannt richtet sich an Spitzenverdiener, die über der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze verdienen und somit „nur“ die Beiträge der gesetzlichen Sozialversicherung bezahlen oder an Personen die sozialversicherungsfrei sind.

Die Ideale Form ist die Gesellschafter – Geschäftsführer Versorgung sowie eine gute Lösung für Vorstände einer AG.


 
Was ist die Unterstützungskasse
 
Die Unterstützungskasse ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die auf die von ihr gewährten Leistungen dem Arbeitnehmer formal keinen Rechtsanspruch gewährt. Reicht das Kassenvermögen zur Einbringung der zugesagten Leistungen nicht aus, ist der Arbeitgeber verpflichtet, für die versprochene Leistung einzustehen. Das Vermögen wird durch Zuwendungen des Trägerunternehmens oder durch eigene Vermögenserträge der Unterstützungskasse aufgebaut und erhalten.

Beiträge an eine Unterstützungskasse können vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer in Form von Entgeltumwandlung geleistet werden. Zahlen Sie die Beiträge als selbst, können Sie diese nur in eine rückgedeckte Unterstützungskasse einzahlen.

Ähnlich wie bei Direktzusagen gibt es bei Unterstützungskassen keine lohnsteuerliche Begrenzung der Beitragshöhe.

 
Was leistet die Direktzusage / Pensionszusage
 
Die durch Gehaltsverzicht finanzierte Zusage wird die Versicherungsleistung an Sie bzw. Ihre Hinterbliebenen verpfändet, somit ist die Direktzusage „Insolvenzgeschützt“.

Kurz vor Rentenbeginn entscheiden Sie sich

zu einer lebenslangen Rente,
eine zeitlich begrenzte Rente,
einer einmaligen Kapitalzahlung oder
einer gemischten Form

 
Vorteile für den Arbeitgeber
 
Die aus dem Betrieb ausgegliederte Altersvorsorge wird nicht in der Bilanz ausgewiesen. In der Praxis tritt der Arbeitgeber der Unterstützungskasse bei und führt die Beiträge direkt ab. Im Gegenzug erhalten die Mitarbeiter von der Unterstützungskasse die Zusage über die vereinbarte Rentenleistung. Unterstützungskassen übernehmen alle Verwaltungsarbeiten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

 
Zusatztarife
 
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Ist der Einschluss einer monatlichen Rente und die Beitragsbefreiung bis zur Rente.

Hinterbliebenenversorgung
Im Todesfall werden die vereinbarte Zusatzsumme aus der Hinterbliebenenabsicherung an die von Ihnen bezugsberechtigten Personen ausgezahlt.

 
Steuerliche Vorteile
 
Die Einzahlungen gelten steuerlich nicht als Gehalt, deshalb ist möglich, höhere Summen einzuzahlen und so in den Genuss steuerlicher Entlastung zu kommen. Die vereinbarten Leistungen (Renten oder Kapitalabfindung) sind in der Regel erst bei Beginn des Altersruhestandes zu versteuern. Da man davon ausgehen kann, dass die Steuersätze zum Rentenbeginn dann niedriger sind, kann sich eine rentable Steuerersparnis ergeben.

 
Rechtliches in eigener Sache
 
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Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen, Deckungskonzepte und Prämien, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer aktuellen, allgemeinen Bedingungen, Leistungsbeschreibungen und Prämien der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.

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