Info: Betriebliche Altersvorsorge / Firmenunterstützte Altervorsorge
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Info: Betriebliche Altersvorsorge / Firmenunterstützte Altervorsorge

Fünf verschiedene Wege stehen für die betriebliche Altersvorsorge offen. Jeder dieser Durchführungswege weist Besonderheiten auf. Welcher Durchführungsweg jeweils der geeignete ist, lässt sich ohne eingehende Prüfung der tarif-, sowie der arbeits- und steuerrechtlichen Verhältnisse nicht einfach sagen.

 
Wer kann sich versichern
 
Jeder Arbeitnehmer kann die Vorteile nutzen.

Seit dem 01.01.2002 ist die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung keine freiwillige Leistung Ihres Arbeitgebers mehr, sondern Ihr gesetzlich verbrieftes Recht.


Zwar geht die Verpflichtung nicht so weit, dass der Unternehmer die Beiträge hierzu entrichten muss, wohl aber muss er den organisatorischen Aufwand hierfür übernehmen.
Die Beitragsleistung in Ihre Altersversorgung wird insofern meist aus Anteilen Ihres Gehaltes bestritten werden. Die Versorgung basiert regelmäßig auf so genannten Altersversorgungsverträgen, die zwischen Ihnen und einem Versicherungsunternehmen, einer Pensionskasse, einer Bank oder etwa einem Investmentfonds abgeschlossen werden.
 
Welche Formen der baV gibt es
 
Seit dem 01.01.2002 ist die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung keine freiwillige Leistung Ihres Arbeitgebers mehr, sondern Ihr gesetzlich verbrieftes Recht.

Zwar geht die Verpflichtung nicht so weit, dass der Unternehmer die Beiträge hierzu entrichten muss, wohl aber muss er den organisatorischen Aufwand hierfür übernehmen. Die Beitragsleistung in Ihre Altersversorgung wird insofern meist aus Anteilen Ihres Gehaltes bestritten werden. Die Versorgung basiert regelmäßig auf so genannten Altersversorgungsverträgen, die zwischen Ihnen und einem Versicherungsunternehmen, einer Pensionskasse, einer Bank oder etwa einem Investmentfonds abgeschlossen werden.

 
Das Wichtigste zuerst
 
Sie sollten über die grundlegenden Möglichkeiten nachdenken:

Vermögenswirksame Anlage und deren Leistungen und die Riester Rente mit deren Zulage.

 
Das sollten Sie ausschöpfen
 
Zu den nächsten Überlegungen zählt die betriebliche Altersvorsorge:

Rürup Rente und Altersvorsorgemodelle wie
Direktversicherung/Gehaltsumwandlung
Pensionskasse / Pensionsfonds
Unterstützungskasse
Direktzusage/Pensionsfonds


 
1. Direktversicherung / Gehaltsumwandlung
 
Die Direktversicherung schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter an.

Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist der Arbeitgeber.

Die Arbeitnehmer sind begünstigt. Sie erhalten die vereinbarten Leistungen im Versorgungsfall direkt vom jeweiligen Versicherungsunternehmen bei der der Vertrag abgeschlossen wurde.

 
2. Direktzusage
 
Die Direktzusage ist die verpflichtende Zusage des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer bei Eintritt des Versorgungsfalles unmittelbar die vereinbarte Rente zu zahlen.

Der Arbeitgeber wird dadurch zu einer Art von Versicherer, ohne durch das Altersvermögensgesetz gebunden zu sein.

 
3. Pensionskasse
 
Pensionskassen sind ihrer Natur nach Lebensversicherer, die aber von einem oder mehreren Unternehmen ausschließlich für die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten gegründet werden. Ihre Angebote unterscheiden sich in der Regel nicht von Lebensversicherungen.

 
4. Pensionsfonds
 
Pensionsfonds, der jüngste Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Er ist deutlich flexibler, was die Anlage der Vorsorgebeiträge anbetrifft, als Lebensversicherer oder Pensionskassen. Vom Grundsatz her gelten die Grundaussagen zu Ziffer 3. Pensionskasse, die Renditechange ist höher, das Anlagerisiko dafür aber auch.

 
5. Unterstützungskasse
 
Unterstützungskassen sind wie Pensionskassen bzw. Pensionsfonds und sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen für die Beschäftigten eines oder mehrerer Unternehmen. Die Unterstützungskasse nicht an die Vorschriften des Altersvermögensgesetzes gebunden. Was ihr größere Freiräume in den Anlageformen verschafft.

 
Rechtliches in eigener Sache
 
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