Info: Direktzusage / Pensionszusage
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Info: Direktzusage / Pensionszusage

Gerade Spitzenkräfte müssen für eine Zusatzversorgung sorgen - die gesetzliche Rentenversicherung ist limitiert, wenn Sie über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen! Dadurch ist die Versorgungslücke enorm – Sie müssen es selbst in die Hand nehmen, wenn Sie in Ihrem Ruhesand nicht drastische Einsparungen hinnehmen wollen.

 
Wer kann sich versichern
 
Jeder Arbeitnehmer kann die Vorteile nutzen.

Die Direktzusage auch Pensionszusage genannt richtet sich an Spitzenverdiener, die über der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze verdienen und somit „nur“ die Beiträge der gesetzlichen Sozialversicherung bezahlen oder an Personen die sozialversicherungsfrei sind.

 
Was ist die Direktzusage / Pensionszusage
 
Die Direktzusage ist die verpflichtende Pensionszusage des Arbeitgebers, dem Mitarbeiter oder dessen Angehörigen bei Eintritt des Versorgungsfalles unmittelbar die vereinbarte Rente bzw. die Hinterbliebenenleistung zu zahlen.

Der Arbeitgeber wird dadurch zu einer Art von Versicherer, ohne durch das Altersvermögensgesetz gebunden zu sein. Zur Absicherung schließt der Arbeitgeber eine Rückdeckungsversicherung bei einem Versicherungsunternehmen ab. Somit wird der Arbeitgeber zum Versorgungsträger.

 
Berufliche Veränderung / Firmenaustritt
 
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Ist der Einschluss einer monatlichen Rente und die Beitragsbefreiung bis zur Rente.

Hinterbliebenenversorgung Im Todesfall werden die vereinbarte Zusatzsumme aus der Hinterbliebenenabsicherung an die von Ihnen bezugsberechtigten Personen ausgezahlt.

 
Steuerliche Vorteile
 
Durch Ihren Verzicht auf Teile Ihrer Bruttoentlohnung verringert sich die zu zahlende Steuer. Die vereinbarten Leistungen (Renten oder Kapitalabfindung) aus der Direktzusage / Pensionszusage sind in der Regel erst bei Beginn des Altersruhestandes zu versteuern. Da man davon ausgehen kann, dass die Steuersätze zum Rentenbeginn dann niedriger sind, kann sich eine rentable Steuerersparnis ergeben.

 
Rechtliches in eigener Sache
 
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- Haftpflichtversicherung Wohnungseigentum
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