Die Riester Rente fördert insbesondere Familien mit Kindern. Es handelt sich um ein kombiniertes System aus Zulagen und Steuervorteilen.
Die Riester-Rente soll die Versorgungslücke durch die vergangenen Rentenreformen schließen und wird zum Endalter 60 spätestens mit 75 Jahren ausbezahlt. Zu Rentenbeginn können Sie sich bis zu 30% des Kapitals auszahlen lassen.
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Wer kann sich versichern
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Alle Personen die Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Dies gilt auch für Ehepaare, wenn nur ein Ehepartner rentenversicherungspflichtig ist. Voraussetzung hierfür ist, dass steuerlich gemeinsam veranlagt wird und jeder einen eigenen Riester-Vertrag abgeschlossen hat.
Bereits 13 Millionen Deutsche haben bereits eine Riester-Rente abgeschlossen!
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Wer erhält keine Förderleistung vom Staat
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Nicht jeder erhält eine staatliche Förderung zur Riesterrente, dabei gibt es auch noch eine unmittelbare
und eine mittelbare Förderung je nach Berufsausübung auch unter Berücksichtigung des Berufsstandes des Ehepartners.
Keine Förderung erhalten:
- Rentner,
- Freiwillig Versicherte in der DRV (Deutsche Rentenversicherung),
- Selbständige die nicht rentenversicherungspflichtig sind,
- Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken (Anwälte, Apotheker, Friseurmeister usw.)
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Wer erhält zusätzliche Förderleistungen
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Zulagen gibt es in Form von Grundzulagen für den Förderberechtigten oder für seinen Ehegatten,
falls dieser einen eigenen Riestervertrag abschließt.
Zudem gibt es Kinderzulagen für jedes Kind, für das eine Berechtigung auf Kindergeld besteht.
Im Jahr 2008 gibt es pro Person eine jährliche Grundzulage von 154 Euro.
Verheiratete, die bei der Einkommensteuer zusammen veranlagt werden, erhalten dann die zweifache Grundzulage,
wenn für jeden unabhängige Verträge bestehen.
Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Sie für vor 2008 geborene Kinder eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro.
Alle ab 2008 geborenen Kinder fördert der Staat mit 300 Euro Kinderzulage.
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Riester Rente mit Bonus für junge Leute
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Junge Leute unter 25 Jahren erhalten einen einmaligen Berufseinsteiger Bonus in Höhe von 200 Euro.
Und ein echter Mehrwert an dieser Stelle: Auch unter 25-jährige, deren Vertrag schon länger läuft, erhalten diesen Bonus rückwirkend.
Die staatliche Zulagenstelle wird diese in 2009 ermitteln und den Bonus gemeinsam mit dem staatlichen
Zuschuss auf das Riesterkonto überweisen.
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Einschluss von Zusatzversicherungen in die Private Rente
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Als Ergänzung können Sie je nach Ihrer persönlichen Entscheidung verschiedene Zusatzleistungen in Ihre Private Rente einschließen:
Hinterbliebenenversorgung bei vorzeitigem Ableben
Pflegerente
Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente
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Welche Anlageformen gibt es
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Sie können die Anlageform bei Versicherungen, Investmentfonds, Banken usw. Allerdings müssen die Verträge dabei die gesetzlichen vorgeschriebenen Kriterien erfüllen.
Die Anlageform und die sich daraus ergebende Rendite hängt von Ihrer Risikobereitschaft ab!
Sehr hohes Sicherheitsbedürfnis:
Klassische Riester Rente bei einer Versicherungsgesellschaft
Der Riester-Banksparplan bewegt sich in der Zielgruppe zwischen 40 – 50 Jahren
Mit Risikobereitschaft zu mehr Rendite:
Riester Fondssparplan
Personen die einen Immobilienerwerb für den Eigenbedarf planen, besteht die Möglichkeit die Tilgung eines Darlehens durch Zulagen und Steuervorteile durch die Wohn-Riester bezuschusst zu bekommen
Jetzt können Sie die Riesterrente auch für die Baufinanzierung.
Höchstmögliche staatliche Förderung durch Zulagen und mögliche Steuervorteile.
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Vorteile der Riester-Rente
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Hartz-4-sicher – der Staat kann nicht über Ihr angespartes Kapital verfügen, das gilt auch bei Arbeitslosigkeit.
Im Todesfall besteht für den hinterbliebenen Ehepartner die Möglichkeit, den kompletten Vertragswert in einen eigenen Riestervertrag zu übernehmen. Andernfalls müssen sämtliche Zulagen samt Steuervorteilen von den Erben an den Staat zurückgezahlt werden. Die Zinsen auf sämtliche Einzahlungen, also auch auf die geflossenen Zulagen, bleiben dem Erben jedoch erhalten.
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Welche Steuervorteile erwarten Sie
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Nach letzter Steuerreform müssen Sie nur den Ertragsanteil einer Lebens- oder Rentenversicherung versteuern. Zum Beginn des Rentenzahlung im Rentenalter müssen Sie mit nur 18% aus der Gesamtrente mit Steuerbelastungen rechnen, d. h. dass 92% ihrer Rentenzahlung steuerfrei bleiben.
Entscheiden Sie sich zum Beginn des Rentenalters für eine sofortige Kapitalauszahlung müssen Sie nur die Hälfte des Ertragsanteiles versteuern. In diesem Falle muss jedoch eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren eingehalten werden und Sie selbst müssen das 60. Lebensjahr erreicht haben.
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Rechtliches in eigener Sache
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Wir ermitteln in der Regel den von Ihnen gewünschten Versicherungsschutz kostenlos und mit online Vergleichsrechner die mit entsprechenden Computeranalysen berechnen und vergleichen.
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen, Deckungskonzepte und Prämien, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer aktuellen, allgemeinen Bedingungen, Leistungsbeschreibungen und Prämien der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.
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