Info: Pensionskasse - Pensionsfonds
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Info: Pensionskasse - Pensionsfonds

Eine Pensionskasse ist eine selbständige Versorgungseinrichtung ähnlich einer Versicherung. Sie erhält die Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer; Sie verwaltet das Vermögen und zahlt später die Altersrenten aus.

Meist wird eine Pensionskasse von einem oder mehreren Unternehmen getragen ? als Aktiengesellschaft oder als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VvaG). Sie unterliegen der strengen Kontrolle der Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Der wesentliche Unterschied zwischen Pensionskasse und dem Pensionsfond ist die Anlageform de angesammelten Gelder.

 
Wer kann sich versichern
 
Jeder Arbeitnehmer kann die Vorteile nutzen.

Die Pensionskasse ist eine selbständige Versorgungseinrichtung. Die Altersvorsorgeleistungen werden in Form eines Pensionsplanes angespart. Die zu erwartenden Rentenleistungen sind immer als lebenslange Rente aus zu bezahlen.

Die Erworbenen Ansprüche des Arbeitnehmers können bei einem Arbeitsplatzwechsel auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden.
 
Wie ist der Ablauf
 
Die Beiträge für die Pensionskasse müssen vom Arbeitnehmern beglichen werden, dazu werden die Beiträge direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen und sind mit bis zu vier Prozent (2010 sind das 2640,- €) der Beitragsermessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsbefreit.
 
Vorteile
 
Vorteile der Pensionskasse

  • Bilanzunabhängig
  • Keine Kosten für Arbeitgeber bei Entgeldumwandlung
  • Geringer Verwaltungsaufwand
    Anspruch des Arbeitnehmers und seiner Hinterbliebenen
    gegenüber der Pensionskasse
  • Altersrente, Hinterbliebenenversorgung und
    Berufsunfähigkeitsabsicherung sind möglich
  • Gemeinsame Finanzierung der Versorgung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist möglich
Der große Vorteil an Pensionskassen ist die Versteuerung:
Das eingezahlte Kapital muss erst beim Eintritt ins Rentenalter versteuert werden.

Dies hat den Vorteil dass der Steuersatz im Rentenalter normalerweise viel geringer ist.
 
Welche Anlageformen innerhalb der Pensionskasse gibt es
 
Drei steuerliche Förderwege:

  1. Pauschalversteuerte Direktversicherung
    nach §40b EstG
  2. Entgeldumwandlung
    nach § 3 Nr. 63 EstG (Eichel-Rente)
  3. Entgeldumwandlung
    nach § 10a EstG (Riester-Rente)
Die Anlage in eine Pensionskasse für die eigene Altersversorgung ist sehr sicher. Die Pensionskasse haftet für die Ansprüche des Arbeitnehmers. Bei Insolvenz der Pensionskasse haftet der Arbeitgeber. Für den Arbeitnehmer sind die Zahlungen, die der Arbeitgeber an die Pensionskasse leistet, im Rahmen der Grenzen des Einkommensteuergesetzes steuerbegünstigt. Der Mindestgarantiezins beträgt 2,25%, orientiert sich darüber hinaus an der Verzinsung durchschnittlicher Rentenversicherungen.
 
Unterschied zwischen Pensionskasse und Pensionsfonds
 
Pensionsfonds werden vorwiegend von Banken, Versicherungen und Großunternehmen gegründet:
Der Pensionsfonds kennt keine Mindestverzinsung, Die Rendite wird durch freie Anlageformen (meist Aktien) unter Überwachung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angelegt. Somit sind höhere Renditen bei höherem Risiko zu erwarten. Der Arbeitgeber haftet für den Pensionsfonds, wenn dieser die garantierte Mindestleistung nicht zahlen kann.
 
Besonderheiten
 
Im Unterschied zu einer privaten Alters- und Hinterbliebenenvorsorge ist die
betriebliche Vorsorge „hartzfest”.
Das heißt:
Sie muss grundsätzlich nicht verbraucht werden, sollte tatsächlich einmal das Arbeitslosengeld II beantragt werden müssen.
 
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