Kfz-Vollkaskoversicherung
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Kfz-Vollkaskoversicherung

Neben einem Blechschaden nach einem eigen verschuldeten Unfall übernimmt die Vollkaskoversicherung auch Schäden, die mut- oder böswillig durch Dritte herbeigeführt wurden (z.B. verkratzen Ihres Autos). Der Versicherungsschutz gilt auch für Schäden, die von gesetzlich nicht haftbar gemachten Personen verursacht werden (z. B. Kleinkinder)

 
Was ist versichert
 
In der Vollkaskoversicherung sind selbst mutwillige Beschädigungen Ihres Fahrzeugs durch Fremde versichert. Schäden durch Unfall an Ihrem Fahrzeug, auch wenn Sie ihn selbst verursacht haben.

Teilkasko-Schäden sind automatisch in der Vollkaskoversicherung eingeschlossen, dies sind Beschädigungen durch:
  • Brand oder Explosion (keine Schmor und Sengschäden)
  • Diebstahl + Raub
  • Unmittelbare Einwirkung durch Sturm, Hagel,
  • Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Haarwildschäden (z.B. Rehe) sowie mit Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen
  • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss
  • Marderschäden und Marderbissfolgeschäden
  • Glasbruchschäden
  • Kurzschluss-Schäden
  • Lawinenschäden
 
Bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz
 
Bei einem Totalschaden durch einen der og. Schadensereignisse ersetzt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Fahrzeug (unter Abzug eines vorhandenen Restwertes)* siehe Besonderheiten. Liegt kein Totalschaden vor, werden die Reparaturkosten übernommen.
 
Wie ermitteln Sie den optimalen Versicherungsschutz
 
Die wichtigste Frage lautet: Vollkasko, Teilkasko oder keine Kasko? Wenn Sie den Totalverlust Ihres Fahrzeuges verkraften können, ohne in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten zu kommen, können Sie auf eine Kaskoversicherung verzichten. Anderenfalls bietet die Vollkaskoversicherung den bestmöglichen Schutz. Die Teilkaskoversicherung wird ebenfalls mit und ohne Selbstbehalte angeboten.
 
Wie können Sie sparen
 
Selbstbehalte in der Kaskoversicherung lohnen fast immer!

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Wo sind Sie versichert
 
Der Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas.
 
Besonderheiten

Finanzierte- und Leasing



Ruheversicherung
 
Für geleaste und kreditfinanzierte Fahrzeuge raten wir zur einer GAP-Deckung, die im Schadensfalle die Differenz zwischen Zeitwert und Wiederbeschaffungswert bezahlt.

Haben Sie eine Teil- oder Vollkasko abgeschlossen und Sie melden ihr Fahrzeug (auch Motorrad) im Winter ab oder Sie haben ein Saisonkennzeichen, so ist während der Stilllegung die Teilkaskoversicherung kostenfrei eingeschlossen.
 
Nicht versichert
 
Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen Brems, Betriebs- und reine Bruchschäden Einige Versicherer zahlen auch bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit (Ausnahme "grob fahrlässige" Ermöglichung des Diebstahls, oder Genuss alkoholischer Getränke oder berauschender Mittel)
Rennen
Erdbeben-, Kriegsereignisse, -Innere Unruhen
Maßnahmen der Staatsgewalt
Kernenergie
 
Wussten sie
 
... dass in manchen Ländern jeder Fünfte ohne Versicherungsschutz fährt
.... dass im Ausland oft Nutzungsausfall, Mietwagen oder Rechtsanwaltkosten nicht üblich sind
... die Pflichtversicherungssummen häufig weit unter den der Deutschen liegen
 
Rechtliches in eigener Sache
 
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.

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