Kfz Haftpflichtversicherung Mofa, Moped, Mokick
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Kfz Haftpflichtversicherung Mofa, Moped, Mokick

Zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung sind Sie als Kraftfahrzeugbesitzer verpflichtet.
Die Kfz - Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Jedes Jahr ab 01.März verliert das bisherige Versicherungskennzeichen seine Gültigkeit. Fahrten ab 01.03. ohne gültiges Versicherungskennzeichen werden mit Strafen bis zu 800,00 Euro und mit bis zu 8 Punkten in Flensburg bestraft!

 
Welche Schadenfälle sind versichert
 
Versichert sind Schäden, bei denen durch Ihr Fahrzeug
  • Personen verletzt oder getötet,
  • Sachen beschädigt oder zerstört werden,
  • oder Vermögensschäden entstehen.

 
Bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz
 
In der Kfz-Haftpflichtversicherung können bis zu 100 Mio. € alternativ 50 Mio. € oder die gesetzliche Deckung versichert werden. Damit werden alle berechtigten Ansprüche ohne Limit ersetzt, jedoch gilt pro geschädigter Person ein Höchstbetrag von 8 Mio. € und 12 Mio. € - je nach Versicherer- als Deckungsschutz. Die Haftpflichtversicherung kümmert sich zudem ohne Begrenzung um die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

 
Welche Vertragsformen gibt es
 
Grundbestandteil der Autoversicherung ist stets die Haftpflicht-Deckung. Zusätzlich können Sie abschließen:
  • Fahrzeugversicherung: Teilkasko oder Vollkasko;
  • Unfallversicherung
  • Schutzbrief: Hilfeleistungen bei Panne und Unfall;
  • Verkehrs-Rechtsschutz: Unterstützung bei Streitigkeiten

 
Wovon hängt die Beitragshöhe ab
 
In der Mofa, Moped, Mokick usw. Versicherung wird als wichtigstes Merkmal das Alter des jüngsten Fahrers zu Grunde gelegt.

Das Versicherungskennzeichen ist generell nur ein Jahr gültig. Der Versicherungsschutz beginnt ab Abschluss des Versicherungsvertrages. Schließt man den Vertrag nicht gleich im März ab, sondern erst später im Verlauf des Jahres reduziert sich der Beitrag der Versicherung.

Ablauf ist grundsätzlich das Ende des Monats Februar im darauffolgenden Jahr. Eine Kündigung ist nicht notwendig. Als Versicherungsnachweis dienen das Kennzeichen und die Versicherungspolice.
 
In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz
 
wenn das Fahrzeug zu einem anderen Zweck verwendet wird, als angegeben wenn ein unberechtigter Fahrer es gebraucht kein gültiger Führerschein Erzielung von Höchstgeschwindigkeit (Renn-/Wettfahrten) Alkohol und andere berauschende Mittel (Regress) vorsätzlich herbeigeführte Schäden (Vorsatz) Fahrer- oder Unfallflucht (Regress)
 
Wann brauche ich eine eVB (Versicherungsdoppelkarte)
 
Eine –wie früher genannte Versicherungsdoppelkarte- oder eVB-Nummer ist nicht erforderlich.
 
Wie kündigen Sie Ihre alte Versicherung
 
Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Der Versicherungsschutz und die Geltungsdauer des Versicherungsvertrages erlöschen automatisch zum Ende Februar des Jahres.

Sie können Ihre Versicherung nach Ablauf wieder frei wählen.
 
Welche Unterlagen benötigen Sie für die Kfz-Zulassung
 
Eine Zulassung bei der Kfz-Zulassungsstelle ist nicht erforderlich. Die Bescheinigung der Versicherung sowie das Versicherungskennzeichen genügt als Nachweis
 
Rechtliches in eigener Sache
 
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.

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