Kfz Haftpflichtversicherung Motorrad und Kraftrad (Krad)
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Kfz Haftpflichtversicherung Motorrad und Kraftrad (Krad)

Zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung sind Sie als Kraftfahrzeugbesitzer gesetzlich verpflichtet. Diese übernimmt die Kosten die Sie mit Ihrem Fahrzeug verursachen. Es gelten die gleichen Bestimmungen, siehe Kfz-Haftpflicht.

 
Welche Schadenfälle sind versichert
 
Versichert sind Schäden, bei denen durch Ihr Fahrzeug
  • Personen verletzt oder getötet,
  • Sachen beschädigt oder zerstört werden,
  • oder Vermögensschäden entstehen.
 
Bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz
 
In der Kfz-Haftpflichtversicherung können bis zu 100 Mio. € alternativ 50 Mio. € oder die gesetzliche Deckung versichert werden. Damit werden alle berechtigten Ansprüche ohne Limit ersetzt, jedoch gilt pro geschädigter Person ein Höchstbetrag von 8 Mio. € und 12 Mio. € - je nach Versicherer - als Deckungsschutz. Die Haftpflichtversicherung kümmert sich zudem ohne Begrenzung um die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
 
Welche Vertragsformen gibt es
 
Grundbestandteil der Autoversicherung ist stets die Haftpflicht-Deckung.

Zusätzlich können Sie abschließen:
  • Fahrzeugversicherung: Teilkasko oder Vollkasko;
  • Verkehrs-Rechtsschutz: Unterstützung bei Streitigkeiten
 
In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz
 
wenn das Fahrzeug zu einem anderen Zweck verwendet wird, als angegeben
wenn ein unberechtigter Fahrer es gebraucht
kein gültiger Führerschein
Erzielung von Höchstgeschwindigkeit (Renn-/Wettfahrten)
Alkohol und andere berauschende Mittel (Regress)
vorsätzlich herbeigeführte Schäden (Vorsatz)
Fahrer- oder Unfallflucht (Regress)
 
Wann brauche ich eine eVB (Versicherungsdoppelkarte)
 
Bei jeder Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung nach einer vorübergehender Stilllegung oder Wechsel der Versicherungsgesellschaft müssen Sie bei der Kfz.- Zulassungsstelle eine sog. eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) vorlegen.
Diese wird von ihrem Versicherungsmakler oder ihrem Versicherer erstellt.
 
Besonderheiten bei Motorrädern

Winterpause / Ruheversicherung
 
Haben Sie eine Teil- oder Vollkasko abgeschlossen und Sie melden ihr Fahrzeug (auch Motorrad) im Winter ab oder Sie haben ein Saisonkennzeichen, so ist während der Stilllegung die Teilkaskoversicherung kostenfrei eingeschlossen.
 
Besonderheiten bei Motorrädern

Schadensfreiheitsrabatt

Zwischen dem Wechsel von Motorrad auf Pkw bzw. Pkw auf Motorrad wird die Schadensfreiheitsklasse angerechnet.
Die Höhe des Schadenfreiheitsrabattes ist jedoch zwischen Pkw und Motorrad unterschiedlich.
 
Rechtliches in eigener Sache
 
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.

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