Kfz-Teilkaskoversicherung
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Kfz-Teilkaskoversicherung

Zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie eine Teil-Kaskoversicherung abschließen. Diese deckt Schäden auch an ihrem versicherten Fahrzeug

 
Welche Schadenfälle sind versichert
 
In der Vollkaskoversicherung sind selbst mutwillige Beschädigungen Ihres Fahrzeugs durch Fremde versichert. Schäden durch Unfall an Ihrem Fahrzeug, auch wenn Sie ihn selbst verursacht haben.

Teilkasko-Schäden sind automatisch in der Vollkaskoversicherung eingeschlossen, dies sind Beschädigungen durch:
  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl
  • Bruchschäden der Verglasung
  • Unmittelbare Einwirkung durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Haarwildschäden Zusammenstoß (z.B. Rehe)
  • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss
  • Marderschäden
  • Glasbruchschäden


Insassenunfallversicherung: Weitere Hinweise siehe Unfallversicherung
 
Was wird im Schadenfall ersetzt
 
Beachten Sie, dass Kühe, Hunde oder Katzen Haus- oder Nutztiere sind und nicht zum Haarwild gehören. Hier besteht Haftung durch den Halter (Eigentümer des Tieres). Kann dieser nicht ermittelt werden, trägt keiner, also auch nicht die Teilkasko den Schaden.

Es gibt jedoch unterschiedliche Deckungen in der Teilkasko, die auch Schäden wie Marderbiß und Schäden durch Kurzschluss abdecken. Es ist wichtig immer die Deckungs-Bedingungen der jeweiligen Teilkaskoversicherung zu überprüfen.
 
Wie ermitteln Sie den optimalen Versicherungsschutz
 
Die wichtigste Frage lautet: Vollkasko, Teilkasko oder keine Kasko?
Wenn Sie den Totalverlust Ihres Fahrzeuges verkraften können, ohne in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten zu kommen, können Sie auf eine Kaskoversicherung verzichten. Anderenfalls bietet die Vollkaskoversicherung den bestmöglichen Schutz.
 
Wo sind Sie versichert
 
Die Kfz-Teilkaskoversicherung gilt in Europa und in außereuropäischen Ländern, die auf der so genannten "Grünen Karte" auch "Internationale Versicherungskarte" genannt sind.
 
Besonderheiten

Finanzierte- und Leasing



Ruheversicherung
 
Für geleaste und kreditfinanzierte Fahrzeuge raten wir zur einer GAP-Deckung, die im Schadensfalle die Differenz zwischen Zeitwert und Wiederbeschaffungswert bezahlt.

Haben Sie eine Teil- oder Vollkasko abgeschlossen und Sie melden ihr Fahrzeug (auch Motorrad) im Winter ab oder Sie haben ein Saisonkennzeichen, so ist während der Stilllegung die Teilkaskoversicherung kostenfrei eingeschlossen.
 
Rechtliches in eigener Sache
 
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.

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