Kfz Haftpflichtversicherung Ausfuhrkennzeichen
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Kfz Haftpflichtversicherung Ausfuhrkennzeichen

Der Versicherungsschutz ist gültig für Überführungsfahrten von Kraftfahrzeugen in das Ausland und wird zusammen mit einer IVK (internationale grünen Versicherungskarte) geliefert.

 
Was ist versichert
 
Versichert ist nur die gesetzliche Haftpflicht zu den jeweils gültigen Mindest-Versicherungssummen des betreffenden Landes. Eine Kaskoversicherung ist ausgeschlossen.

Die Ausfuhrkennzeichenversicherung ist Fahrzeug- und Versicherungsdauerabhängig. Sie müssen für den jeweiligen Fahrzeugtyp eine Haftpflichtversicherung mit der von Ihnen gewünschten Versicherungsdauer beantragen.
 
Wer ist versichert
 
Versichert ist der Versicherungsnehmer und Fahrer für selbstverschuldete Sach- Personen- und Vermoegensschäden zu den jeweils geltenden Versicherungssummen.

Die angebotenen Tarife und Fahrzeugkategorien unterscheiden sich in:

1. PKW und PKW-Kombi und werden mit einer Mindestlaufzeit von 9 Tagen und einer maximalen Laufzeit von 360 Tagen (1 Jahr) angeboten.

2. LKW und Lieferwagen werden mit einer Mindestlaufzeit von 9 Tagen und einer maximalen Laufzeit von 360 Tagen (1 Jahr) angeboten.

3. Anhänger, Auflieger und Wohnwagen werden mit einer Mindestlaufzeit von 15 Tagen und einer maximalen Laufzeit von 360 Tagen (1 Jahr) angeboten.

4. Alle anderen Fahrzeuge wie Omnibus, Sattelzug, Alle Sonderfahrzeuge (wie Tieflader, Abschleppfahrzeuge, Krankenwagen usw.) Wohnmobile, Motorräder, Traktoren usw. werden mit einer Mindestlaufzeit von mindestens 9 Tagen und einer maximalen Laufzeit von 360 Tagen (1 Jahr) angeboten.
 
Besonderheiten
 
Als Nachweis der abgeschlossenen Versicherung erhalten Sie einen gelben 3fach-Satz (ähnlich der frühren Versicherungsdoppelkarte und eine internationale grüne Versicherungskarte (IVK).
 
Rechtliches in eigener Sache
 
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.

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