Kfz-Insassenunfallversicherung
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Kfz-Insassenunfallversicherung

Unfälle, welche Insassen während des Gebrauchs des Fahrzeugs oder beim Ein- und Aussteigen bzw. beim Be- oder Entladen erleiden, deckt eine Insassenunfallversicherung.

 
Welche Schadenfälle sind versichert
 
Stößt Ihnen oder einer anderen in der Kraftfahrtunfallversicherung versicherten Person ein Unfall zu, der in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Gebrauch Ihres Fahrzeugs oder eines damit verbundenen Anhängers steht, wie z.B. Fahren, Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen, gibt es entsprechende Versicherungsleistungen.
 
Bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz
 
Die Zahlung einer Invaliditätsleistung, Todesfallsleistung oder Krankenhaustagegeld werden ungeachtet des Verschuldens geleistet (im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung - diese leistet nur, wenn ein eigenes Verschulden vorliegt).
 
Wo sind Sie versichert
 
In der Kraftfahrtunfallversicherung besteht Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
 
Wer ist versichert
 
Der Abschluss einer Insassenversicherung ist sinnvoll, wenn sie überwiegend mit Ihrer Familie, Freunden oder Kollegen als Beifahrer in Ihrem Fahrzeug mitführen.
 
Wer ist nicht versichert
 
Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind angestellte Berufsfahrer und Beifahrer die beim VN angestellt sind.
 
Besonders zu beachten
 
Sollten Sie überwiegend alleine ihr Fahrzeug nutzen, raten wir grundsätzlich zum Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Die Insassenunfallversicherung deckt nur während des Gebrauchs eines Kraftfahrzeuges, während die private Unfallversicherung eine 24-Stunden Deckung in allen Lebenslagen und nicht nur beim Gebrauch Ihres Fahrzeuges bietet.
 
Rechtliches in eigener Sache
 
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.

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