Info: Private Pflegezusatz-Tagegeld
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Krankenzusatz

Info: Private Pflegezusatz-Tagegeld

Zum Unterschied der Pflegekosten- bzw. Pflegerentenversicherung erhalten Sie bei der Pflegetagegeldversicherung den vereinbarten Tagessatz ohne Nachweis der tatsächlich entstanden Kosten. Die Höhe des Tagegeldes bestimmen Sie selbst. Wir raten zu einer zusätzlichen Absicherung eines Pflegezusatztagegeldes von bis zu 100,00 € pro Tag.

 
Wer kann sich versichern
 
Jeder Arbeitnehmer und alle Selbstständigen, unabhängig davon, ob eine gesetzliche oder private Pflege-Pflichtversicherung besteht.
Die Beiträge zur Pflege-Zusatzversicherung sind steuerlich absetzbar.
 
Was ist versichert
 
Das Pflegetagegeld wird nach ärztlicher Feststellung in der tariflichen Höhe bezahlt.

Die meisten Pflege-Zusatztagegeldversicherungen orientieren sich - wie die gesetzliche Pflegeversicherung - an den Pflegestufen.

Je nach Pflegebedürftigkeit gibt es unterschiedliche Pflegestufen:
  • Stufe I: erheblich pflegebedürftig (Hilfebedarf mind. 1mal täglich)
  • Stufe II: schwerpflegebedürftig (Hilfebedarf mind. 3mal täglich)
  • Stufe III: schwerstpflegebedürftig (Hilfebedarf rund um die Uhr)
Für alle Pflegestufen gilt, dass zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden.
 
Welche Leistungen haben Sie zu erwarten
 
Häusliche und stationäre Pflege

Die Höhe des Pflegezusatztagegelds orientiert sich an den gesetzlichen Pflegestufen. Sie erhalten – je nach festgestellter Pflegestufe - eine vereinbarte Prozentsumme des versicherten Tagessatzes zwischen 5,00 € und 150,00 € pro Tag.

Unterschiedliche Leistungen je Versicherer:

Es gibt Tarife, die unabhängig von der Pflegestufe zu 100% den versicherten Tagessatz leisten.

Zum Unterschied der Pflegekostenversicherung erhalten Sie bei der Pflegetagegeld den versicherten Tagessatz nicht erst nach Vorlage von tatsächlich angefallenen Kosten, sondern Sie bekommen unabhängig von Leistungsrechnungen den vereinbarten Tagessatz.
Somit können Sie auch Leistungen bezahlen die von der gesetzlichen Kasse nicht gedeckt sind, Putzfrau, Unterbringungskosten im Pflegeheim, alternative Pflegekräfte (z.B. aus dem osteuropäischen Raum).

Im Leistungsfall erhalten Sie max. 12 Monate eine rückwirkende Zahlung, wenn die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen wird.

Assistance-Leistungen, wie
Pflegeschulung von Angehörigen
Pflegeberatung
Beratung für Umbau eines Kfz.
Beratung und Vermittlung von Mahlzeitendienst,
Reinigungsdienst, Tierbetreuung, Gartenpflege usw.
 
Welche Unterdeckung haben Sie zu erwarten
 
Beispiel bei vollstationärer Pflege erhalten Sie je nach Pflegestufe die Erstattung, verglichen mit den durchschnittlichen Gesamtpflegekosten, verbleibt eine Unterdeckung von ...

  Erstattung Kosten Unterdeckung
Stufe 1: 1.023,-- € 2.300,-- € 1.277,-- €
Stufe 2: 1.279,-- € 2.800,-- € 1.521,-- €
Stufe 3: 1.470,-- € 3.400,-- € 1.930,-- €
 
Rechtliches in eigener Sache
 
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.

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