Info: Krankentagegeld
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Krankenzusatz

Info: Krankentagegeld

Weshalb ist eine Tagegeldversicherung sinnvoll? Sie gleicht einen Verdienstausfall durch Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall aus.

 
Wer kann sich Krankentagegeld-versichern





GESETZLICH Versicherte














Gesetzlich, freiwillig Versicherte









Selbständige, Freiberufliche
 
Im Krankheitsfall erhalten Sie in der Regel während der ersten sechs Wochen Ihr reguläres Gehalt weiter vom Arbeitgeber. Ab der 7. Woche zahlt Ihnen Ihre Krankenkasse das so genannte Krankengeld für jeden Kalendertag. Das Krankengeld ist der Höhe nach begrenzt (70% des beitragspflichtigen Arbeitsentgeltes, höchstens aber 90 % des Nettoentgelts). 2009 beträgt es bis zu 85,75 Euro pro Tag. Von diesem Betrag sind noch die Sozialversicherungsbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zu bezahlen, bzw. in Abzug zu bringen.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist für die Dauer des Bezuges von Krankengeld beitragsfrei.

Es soll die Einkommenslücke zu Ihrem Nettoeinkommen schließen und darf Ihr Nettoeinkommen nicht übersteigen.

Bei gesetzlich, freiwillig Versicherten ein MUSS. Bei Krankheit oder Unfall entsteht ab Januar 2009 ein sofortiger Verdienstausfall.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bereits ab 31.12.2008 keinen Cent mehr!

Selbständige sind auf ihr Krankengeld angewiesen, da sie im Gegensatz zu Angestellten keine Lohnfortzahlung erhalten!

Leistung aus der Gesetzlichen erhalten Sie nur noch, wenn sie einen Wahltarif mit einer dreijährigen Bindung vereinbaren. Dies erfolgt auch unter Verzicht auf das Sonderkündigungsrecht, somit müssen weiter Leistungskürzungen hingenommen werden, ohne dass Sie in die Private Krankenversicherung wechseln dürfen!

Den Beitrag können Sie übrigens individuell anpassen: Je später Sie den Zeitpunkt für die Auszahlung des Krankentagegeldes wählen, desto niedriger wird der monatliche Beitrag!
 
Besonderheiten
 
Den Beitrag können Sie übrigens individuell anpassen:
Je später Sie den Zeitpunkt für die Auszahlung des Krankentagegeldes wählen, desto niedriger wird der monatliche Beitrag!
 
Wie hoch ist das gesetzliche Krankentagegeld
 
Als Arbeitnehmer zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber in der Regel sechs Wochen lang das Gehalt weiter. Danach sorgt eine Kranken-Tagegeldversicherung dafür, dass finanziell alles im Lot bleibt.

Freiwillig Versicherte Arbeitnehmer aber haben keinen Schutz für das die Versicherungspflichtgrenze übersteigende Einkommen. Ab dem 01.01.2009 sind Arbeitnehmer freiwillig versichert, wenn deren Bruttoarbeitsentgelt in drei aufeinander folgenden Jahren (2006, 2007, 2008) über der jeweiligen Jahresarbeitsentgeltgrenze lag und bei vorausschauender Betrachtung auch über der Jahresarbeitsentgeltgrenze im Jahr 2009 (= 4.050,- EUR/Monat) liegt.

In den meisten Fällen verringert sich also das verfügbare Einkommen bei Krankheit / Unfall spürbar.

Dringend raten wir diesen Personenkreis zur Absicherung über eine Krankentagegeldversicherung!
 
Was kostet eine Krankentagegeldversicherung
 
40,- € Einkommensabsicherung ab dem 43. Tag gibt es für einen 30-jähriger Mann bereits ab ca. 10,- € pro Monat, für eine 30-jährige Frau bereits ab ca. 13,- € pro Monat

Der bedarfsgerechte Tagessatz richtet sich nach Ihrem ganz persönlichen Nettoeinkommen.
 
Rechtliches in eigener Sache
 
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.

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Prämie für Krankentagegeldversicherung


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- Krankenversicherung
- Krankenhaustagegeldversicherung
- Ergänzungstarif für gesetzlich Versicherte
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Prämie für Betriebshaftpflichtversicherung


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- Direkt Versicherung (Gehaltsumwandlung)
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- Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag

Prämie für Grundstück Haftpflichtversicherung


- Heizöltankversicherung
- Haus und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung
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- Haftpflichtversicherung Vermieter
- Haftpflichtversicherung Wohnungseigentum
- Haus- und Vermieter Rechtsschutz

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- Risiko Lebensversicherung mit BUZV ab 50.000,00
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