Info: Ambulante Zusatzversicherung
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Wissenwertes Allgemein
Krankenzusatz

Info: Ambulante Zusatzversicherung

Aufgrund der gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen haben die Gesetzlichen Kassen ihre Leistungen stark eingeschränkt. Um diese Kürzungen auszugleichen, werden so genannte Ergänzungstarife angeboten, die vereinzelte Versorgungslücken ausgleichen.
Wollen Sie auch im ambulanten Bereich wie ein Privatpatient behandelt werden, ist dieser Tarif für Sie richtig.

 
Wer kann sich versichern
 
Jeder Arbeitnehmer und alle Selbstständigen, die in der gesetzlichen Kasse versichert sind oder versichert bleiben wollen.
 
Was leistet die ambulante Zusatzversicherung
 
freie Arztwahl (ohne Beschränkung auf Ärzte mit Kassenzulassung)

Leistungen über der normalen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Hilfsmittel (z.B. Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte usw.)

Heilmittel (z.B. Anwendungen der physikalischen Medizin, wie z. B. Bäder, Bestrahlung, Fango, Massagen und Krankengymnastik sowie Inhalationen.)

alternative Heilmethoden (z.B. Heilpraktiker, Akupunktur)

Alternativmedizin

ambulante Psychotherapie

ambulante Kuren


 
Was ist nicht versichert
 
Die Heilmittel müssen vom Arzt oder vom Heilpraktiker verordnet werden. Heilapparate (z. B. Massagegeräte, Heizkissen, Bestrahlungslampen) sind nicht erstattungsfähig. Ansonsten besteht grundsätzlich ein tariflicher Leistungsanspruch.
 
Besonderheiten
 
Weitere Tarife um die Versorgungslücke der Gesetzlichen Kasse auszugleichen:

Siehe auch
Krankenhauszusatzversicherung
Zahnzusatzversicherung
 
Rechtliches in eigener Sache
 
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.

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