Info: Auslandsreisekrankenversicherung
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Krankenzusatz

Info: Auslandsreisekrankenversicherung

Was sich keiner wünscht und doch immer wieder passiert – ein Arzt- oder Krankenhausbesuch im Ausland. Die Auslandskrankenversicherung sichert die entstehenden finanziellen Folgen einer möglichen Krankheit oder eines Unfalles bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland ab.

 
Wer kann sich versichern
 
Alle gesetzlich- oder privat Krankenversicherte. In der Regel sind Personen bis zum maximal 72. Lebensjahr versicherbar. Darüber hinaus auf Anfrage.
 
Was ist versichert
 
Der Versicherungsschutz gilt weltweit und umfasst folgende Leistungen: ambulante ärztliche Behandlung; stationäre Krankenhausbehandlung, - einschließlich eines medizinisch notwendigen Transportes, bzw. Rettungsfluges zum Krankenhaus; Arznei- und Heilmittel; Rücktransportkosten (bei medizinischer Notwendigkeit); Überführungskosten im Todesfall.

Normalerweise sind 42 Tage pro Kalenderjahr im Ausland versichert. Längere Aufenthalte müssen separat versichert werden.
 
Was leistet die Auslandsreisekrankenversicherung
 
Manche Gesellschaften leisten nur bis zu einer vereinbarten Höchstsumme. Die meisten Versicherer bieten aber die Vollkostendeckung ohne Höchstgrenzen an. Bei beiden Varianten gibt es Tarife mit oder ohne Selbstbeteiligung.

Die Auslandsreise - Krankenversicherung erstattet nur Leistungen, die vor Ort medizinisch notwendig sind.
Krankheitsfälle, bei denen vor Reiseantritt die Behandlung im Ausland geplant war, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Ein Hinweis: Auch in Ländern mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, erstattet die gesetzliche Krankenversicherung nur den Betrag, den eine gleichartige Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Liegen die vereinbarten Honorare über der in Deutschland üblichen Gebührenordnung, übernimmt Ihre private Auslandsreisekrankenversicherung die Differenz.
 
Was kostet eine Auslandsreisekrankenversicherung
 
Der Beitrag ist äußerst gering.
Eine Jahrespolice ist bereits um die 10 € erhältlich.
 
Rechtliches in eigener Sache
 
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.

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