Info: Private Pflegerentenversicherung
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Krankenzusatz

Info: Private Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung beinhaltet einen Risikoanteil zur Abdeckung der Kosten und einen Sparanteil mit einer verzinslichen Überschussbeteiligung und lebenslanger Rentenzahlung.

 
Wer kann sich versichern
 
Jeder Arbeitnehmer und alle Selbstständigen, unabhängig davon, ob eine gesetzliche oder private Pflege-Pflichtversicherung besteht. Die Beiträge zur Pflege-Zusatzversicherung sind steuerlich absetzbar.
 
Was ist versichert
 
Die Private Pflegerentenversicherung leistet die von Ihnen abgeschlossene monatliche Rentenzahlung lebenslang. Die Höhe der Rente ist ab 50,00 € (Mindestmonatsrente) frei wählbar.
 
Zusatzleistungen
 
Sie können wahlweise bereits die Rentenzahlungen ab der Pflegestufe I wählen.

Ein Todesfallschutz ist optional einschließbar.

Manche Gesellschaften zahlen im Leistungsfall einen zusätzlichen Einmalbeitrag im Pflegefall (z.B. Umbau der Wohnung usw.)
 
Welche Leistungen haben Sie zu erwarten
 
Lebenslange Rentenzahlung im Pflegefall Im Pflegefalle besteht Beitragsfreiheit

Im Todesfall werden Überschuss und Sparanteile ausbezahlt bei Tod vor der Rentenzahlungsphase ausbezahlt.

Bei vorzeitiger Kündigung entsteht ein Rückkaufswert.

Der Abschluss ist auch möglich, wenn keine gesetzliche Pflegeversicherung besteht.

Weiters erhalten Sie:

Assistance-Leistungen, wie
Pflegeschulung von Angehörigen
Pflegeberatung
Beratung für Umbau eines Kfz.
Beratung und Vermittlung von Mahlzeitendienst, Reinigungsdienst, Tierbetreuung, Gartenpflege usw.
 
Welche Unterdeckung haben Sie zu erwarten
 
Bereits heute kosten Pflegeheime zwischen 2.700,00 € und 6.000 € monatlich. Schützen Sie Ihr eigenes Hab und Gut und Ihre Angehörigen vor dem Zugriff des Staates und treffen Sie rechtzeitig entsprechende Vorsorge.
 
Rechtliches in eigener Sache
 
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.

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Vermittlungsgelder für Pflegerentenversicherung


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