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Info: Private Unfallversicherung — Warum?
Sie sind nicht angemeldet. | |
Info: Private Unfallversicherung — Warum?
Der gesetzliche Versicherungsschutz deckt Sie nur auf dem Weg zur Arbeit und in der Arbeit.
Ihre Kinder sind nur auf dem Weg zur Schule und in der Schule bzw. Studium versichert.
Das Schicksal kennt keine gesetzlichen versicherten Zeiten, deshalb sollten Sie rund um die Uhr und in jeder – weitaus risikoreicheren – Lebenssituation absichern.
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Wer kann sich versichern |
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- Vom Grundsatz her kann sich Jeder versichern.
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Warum Unfallversicherung
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Zwei Drittel aller Unfälle passieren in der Freizeit und beim Sport oder im Straßenverkehr.
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Leider hält sich das Schicksal nicht an die gesetzlich versicherten Zeiten, deshalb sollten Sie sich für jede Situation schützen.
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Die Unfallversicherung deckt 24 Stunden, egal ob in der Arbeit, beim Sport, in der Freizeit, im Haushalt oder im Straßenverkehr.
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Was ist überhaupt ein Unfall
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Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes
Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Typische Unfallereignisse:
- Verkehrsunfall
- Sturz beim Radfahren, Skifahren, Skaten
- Bänderriss beim Tennis
- Gebrochenes Bein beim Bergwandern
- Gebrochener Kiefer beim Sturz von der Leiter
- und Ereignisse ähnlicher Art
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Was ist eine Invalidität
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Invalidität ist die andauernde Beeinträchtigung körperlicher oder geistiger Art (Invalidität)
und sollte bei einer Unfallversicherung die Priorität haben.
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Welche Risiken sind keinesfalls gedeckt
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- Krankheiten sind keine Unfälle - weil sie weder plötzlich noch von außen auftreten! Ausnahme bildet der Einschluss der Infektionsklausel
- Personen die dauernd Schwer- oder Schwerstpfelgebedürftige im Sinne der Pflegeversicherung und Geisteskranke
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Was leistet die private Unfallversicherung
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Mit einer privaten Unfallversicherung mindern Sie ihr finanzielles Risiko von schweren Unfallfolgen
durch eine Invaliditätsentschädigung in Form einer Kapitalauszahlung oder einer monatlichen Rente.
Unfallversicherungen enthalten in der Regel folgende Leistungen:
- Unfall-Rente ab 50% Invalidität
Sie können zwischen einer einmaligen Auszahlung der Versicherungsleistung oder auch eine lebenslange Unfallrente beantragen. Die vereinbarte Rentenzahlung wird fällig, sobald ein Unfallereignis zu einer mindestens 50%igen Behinderung von Körper oder Geist eingetreten ist.
Anstelle einer einmaligen Geldleistung kann auch eine lebenslange Unfallrente beantragt werden
(auch zusätzlich zur Invaliditätsleistung möglich). Die volle Rente wird fällig,
sobald ein Unfallereignis zu einer mindestens 50%igen Erwerbsminderung von Körper oder Geist geführt hat.
Die Beihilfeleistungen für Heilkuren sind gering.
Leistungen gibt es in der Regel alle 3 bis 4 Jahre und die Unterkunft ist bis 16,00 pro Tag beihilfeberechtigt.
Durch Zusatztarife können Tagessätze bis 210,00 eingeschlossen werden.
Die Übergangsleistung in der vereinbarten Höhe wird erbracht, wenn nach Ablauf von 6 Monaten nach Eintritt des Unfalls ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch eine unfallbedingte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mehr als 50% besteht und diese Beeinträchtigung bis dahin ununterbrochen bestanden hat.
Verunglückt die versicherte Person beim Bergwandern oder beim Skifahren werden die Kosten für die Bergung (auch mit einem Helikopter) bis zur vereinbarten Summe übernommen. Eine Kurkostenbeihilfe und auch weitere Deckungserweiterungen sind –je nach Versicherer – meist beitragsfrei beinhaltet.
Verstirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen des Unfalls, wird den Bezugsberechtigten die vereinbarte Summe gezahlt.
Ist nach einem Unfall das äußere Erscheinungsbild (z.B. das Gesicht) verändert, werden die Kosten für eine kosmetische Operation erstattet.
- Unfalltagegeld ab dem 8. Tag oder dem 43. Tag
Das Unfall-Krankenhaustaggeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, auf Grund eines Unfalles in medizinischer notwendiger Heilbehandlung befindet.
Für Freiberufler und Selbständige dient die Vereinbarung für das Unfall- Krankentagegeld dazu, einen aufgrund eines Unfalls,
eintretenden Verdienstausfall abzusichern.
Voraussetzung für die Auszahlung vom Unfall-Krankentagegeld ist, dass der Versicherte in Folge eines Unfalles in der
Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist und ärztlich behandelt wird.
Das Krankentagegeld wird solange gezahlt wie die ärztliche Behandlung andauert,
jedoch längstens für die Dauer eines Jahres nach Eintritt des Unfalles.
Die Höhe der Zahlung ist abhängig von der Höhe des versicherten Tagessatzes.
Der versicherte Tagessatz kann voll zur Auszahlung kommen.
Er kann aber auch abgestuft werden analog zum festgestellten Grad der Beeinträchtigung.
- Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag, den man aufgrund eines Unfalls im Krankenhaus verbringt, wird der vereinbarte Tagessatz gezahlt. Die Zahlung ist – je nach Versicherer – meistens auf zwei Jahre beschränkt.
Ist ein Genesungsgeld vereinbart, wird nach dem Krankenhausaufenthalt für die gleiche Anzahl von Tagen – je nach Versicherer - meistens auf 100 Tage beschränkt - nochmals der vereinbarte Tagessatz gezahlt.
- Einschluss schwere Krankheiten
Bei fortgeschrittener Krebserkrankung, Schlaganfall oder Herzinfarkt erhalten Sie bei Anspruchanerkennung die sofortige Leistung. Der Versicherungsschutz ist bis zum 67. Lebensjahr möglich.
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Besonderheiten
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Progression
Durch Auswahl einer so genannten Progression in Höhe von 225%, 350% oder 500%
kann man preiswert die Absicherung auf besonders schwere Unfallereignisse legen.
Bei einem hohen Invaliditätsgrad wird eine überproportionale große Summe gezahlt, d. h.
bei Vollinvalidität bis zum 5-fachen der vereinbarten Grundsumme der Invalidität.
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Rechtliches in eigener Sache
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Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen, Deckungskonzepte und Prämien, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer aktuellen, allgemeinen Bedingungen, Leistungsbeschreibungen und Prämien der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.
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