Info: Dread Disease
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Info: Dread Disease

Dread Disease bedeutet „gefürchtete Krankheit“ deckt aber nicht nur schwere Krankheiten sondern auch unfallbedingte Bereiche. Bedingungsgemäß zahlt der Versicherer die vereinbarte Versicherungssumme nach Eintritt und Feststellung der Krankheit.

 
Wer kann sich versichern
 
Grundsätzlich kann sich jeder Berufstätige gegen die Folgen von schweren Krankheiten absichern.

Insbesondere handwerklich Tätige sollten sich absichern, was nicht bedeutet, dass kaufmännisch Tätige keinen Herzinfarkt oder Schlaganfall erleiden können.

Handwerklich Tätige haben statistisch gesehen ein wesentlich höheres Risiko an schweren Krankheiten oder Unfällen.

Für Alle, die ab dem 1. Januar 1961 geboren sind, da in 2001 die Leistungen der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrenten gestrichen wurden.
 
Leistungen der Dread Disease
 
Je nach Gesellschaften sind nachstehende schwere Krankheiten gedeckt:

Alzheimer
Angiosplastie am Herzen
Aplastische Anämie
Arthritis
Bakterielle Meningitis
Bauchspeicheldrüsenentzündung
Benigner Hirntumor
Blindheit
Bypass-Operation
Cardiomyopathie
Creutzfeldt-Jakob-Krankheit
Enzephalitis
Erkrankung des Herzmuskels
Erkrankungen des Zentralen Nervensystems
Herzinfarkt
Herzklappenoperation
Hirntumor
HIV-Infektion-berufsbedingt
HIV-Infektions-Bluttransfusion
Kinderlähmung
Koma
Kopfverletzungen
Krebs
Kinderlähmung
Lähmung
Lebererkrankung
Lungenerkrankung
Meningoencephalitis
Motoneuron-Erkrankungen
Multiple Sklerose
Muskeldystrophie
Nierenversagen
Operation am offenen Herzen
Operation der Aorta
Organtransplantation
Parkinsonsche Krankheit
Pflegebedürftigkeit im Alter
Prog. Supranukleäre Blickparese
Schlaganfall
Schwere Verbrennungen
Sprachverlust
Syst. Lupus erythematodes
Taubheit
Terminale Krankheit
Verlust von Gliedmaßen
 
Welche Steuervorteile haben Sie zu erwarten
 
Die Rentenzahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie zusätzlich zu einer eventuellen Erwerbsminderungsrente aus der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Es erfolgt keine Kürzung oder Anrechnung.
 
Wichtige Hinweise
 
2001 wurden die gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrenten für Alle, die ab dem 1. Januar 1961 geboren sind, gestrichen.

Bei einer Minderung Ihrer Erwerbsfähigkeit wurden die neuen Erwerbsminderungsrenten deutlich eingeschränkt. Dies bedeutet: Wer seinen Beruf nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ausüben kann, wird uneingeschränkt auf eine andere Tätigkeit verwiesen.

Die Höhe der gesetzlichen Rente ist dabei abhängig davon, wie viele Stunden Sie täglich noch arbeiten können ? egal in welchem Beruf.
 
Rechtliches in eigener Sache
 
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Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen, Deckungskonzepte und Prämien, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer aktuellen, allgemeinen Bedingungen, Leistungsbeschreibungen und Prämien der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.

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