Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZV)
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Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZV)

Jeder 5. Angestellte und jeder 4. Arbeiter scheidet vorzeitig aus dem Berufsleben, weil Körper, Seele oder Geist den Dienst versagen. Es sind also keinesfalls Unfälle, sondern Krankheiten, vor allem Herz-, Kreislauf- und Knochenerkrankungen, welche die Liste der Gründe für eine Berufsunfähigkeit anführen. Im Falle einer geminderten Erwerbsfähigkeit erhalten Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur 29% Ihres letzten Bruttogehaltes.

 
Wer kann sich versichern
 
Grundsätzlich kann sich jeder Berufstätige gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit absichern.

Selbständige und Freiberufler
steht im Fall einer Invalidität keine Versorgung aus der staatlichen Sozialversicherung zu und eine Absicherung ist unbedingt anzuraten.

Hausfrauen und -Männer sollten über eine BU nachdenken!
 
Was bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung
 
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es als Zusatzversicherung sowie als eigenständigen Tarif:
  • Zusatztarife zu Lebensversicherung

  • Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
Sollten Sie während der Laufzeit einer Lebens- oder Rentenversicherung berufsunfähig werden, übernimmt die Versicherungsgesellschaft für Sie die Beitragszahlung (für die Dauer der Berufsunfähigkeit, maximal aber bis zum Ende des Vertrages).
Die Versicherung wird am Ende der Laufzeit wie vereinbart ausbezahlt.

und /oder
  • Beitragsbefreiung und Rentenzahlung
Die Versicherung übernimmt wie oben beschrieben die Beitragszahlung für Sie. Darüber hinaus erhalten Sie bis zum Ablauf der Versicherung, bzw. bis zum Ende der Berufsunfähigkeit eine vorher vereinbarte Rente. Am Ende der Laufzeit wird die Versicherung wie vereinbart an Sie ausbezahlt.
  • Eigenständiger Tarif mit mtl. Rentenauszahlung
Die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Risikoversicherung.

Im Falle der Berufsunfähigkeit erhalten Sie eine Rente über einen vorher festgelegten Zeitraum.


Die verschiedenen Anbieter unterscheiden sich gerade bei der Berufsunfähigkeits- Versicherung gravierend.

Die Bedingungswerke sind sehr unterschiedlich, was im Ernstfall bedeuten kann, dass eine Gesellschaft Sie bereits als berufsunfähig einstuft und die vereinbarte Leistung erbringt, während eine andere noch nicht zur Leistung verpflichtet ist. Auch die Beiträge sind deshalb sehr unterschiedlich.
 
Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung
 
Grundsätzlich gilt: Berufsunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 Prozent nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann.

Aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie dann eine monatliche Rente − wenn voraussichtlich eine dauerhafte Berufsunfähigkeit besteht und der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausübbar ist. Das geschieht unabhängig von seinen sonstigen Einkünften.

Kommt es zu einer Berufsunfähigkeit, richten sich die Leistungen nach dem der Grad der Invalidität. Sie entscheiden ab welchem Invaliditätsgrad Leistungen erfolgen sollen. Sie können zwischen zwei Systemen wählen. Alle Unternehmen bieten die Pauschalregelung, diese leistet die volle Rente, wenn Sie mindestens 50% berufsunfähig sind. Das bedeutet aber auch: Wer diese Grenze nicht erreicht, geht leer aus.

Da sich Berufsunfähigkeit aber meist infolge von Krankheiten allmählich entwickelt, dürfte sich für viel eher das Staffelsystem eignen. Dieses leistet schon bei 25%iger Berufsunfähigkeit eine Rente, allerdings nur anteilig − entsprechend dem Grad der Invalidität. Die voll vereinbarte Rente gibt es dann ab 75 Prozent.
 
Welche Steuervorteile haben Sie zu erwarten
 
Die Rentenzahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie zusätzlich zu einer eventuellen Erwerbsminderungsrente aus der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Es erfolgt keine Kürzung oder Anrechnung.

Es wird lediglich die Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem Ertragsanteil versteuert.
 
Wichtige Hinweise
 
2001 wurden die gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrenten für Alle, die ab dem 1. Januar 1961 geboren sind, gestrichen.

Bei einer Minderung Ihrer Erwerbsfähigkeit wurden die neuen Erwerbsminderungsrenten deutlich eingeschränkt. Dies bedeutet: Wer seinen Beruf nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ausüben kann, wird uneingeschränkt auf eine andere Tätigkeit verwiesen.

Die Höhe der gesetzlichen Rente ist dabei abhängig davon, wie viele Stunden Sie täglich noch arbeiten können − egal in welchem Beruf.
 
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