Info: Sterbegeldversicherung
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Info: Sterbegeldversicherung

Im Todesfall müssen sich die Hinterbliebenen um so viele Dinge kümmern. Gut, wenn dann zumindest der finanzielle Rahmen steht. Denn die Erben haften für eine standesgemäße Bestattung. Möchte man die Hinterbliebenen nicht unnötig belasten, ist rechtzeitig eigene Vorsorge zu treffen!

 
Wer kann sich versichern
 
Vom Grundsatz kann sich jeder eine Sterbegeldversicherung abschließen.

Möglichkeiten zum Abschluss bestehen bis zum 75. Lebensjahr

Seit bereits dem Jahr 2004 wurden Leistungen aus der gesetzlichen Krankenkasse gestrichen. Das Sterbegeld muss seither von den Versicherten selbst finanziert werden.

 
Was leistet die Sterbegeldversicherung
 
Bei Antragstellung werden keine Gesundheitsfragen der zu versichernden Person gestellt.

Damit das Risiko für den Versicherer kalkulierbar bleibt, zahlt der Versicherer in den ersten drei Jahren im Todesfall der versicherten Person nur die einbezahlten Beiträge zurück. Nach dieser Wartefrist wird die volle vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt.

 
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein
 
Eine würdige Bestattung liegt heute zwischen 6.000,- und 12.000,- €.

Tarife werden in der Regel ab 2.500,- bis 25.000,- € angeboten.

Die Auszahlung erfolgt an die gesetzlichen oder testamentarischen erbberechtigten Personen, Sie können jedoch auch eine bezugsberechtigte Person bestimmen.

 
Welche Tarife ? und Kombinationen gibt es
 
Bei den meisten Gesellschaften ist der Einschluss einer Unfallzusatzversicherung möglich, die bereits ab dem ersten Tag die vereinbarte Summe auszahlt. Die Versicherungssumme dieser Zusatzversicherung kann bis zum 3fachen der Hauptversicherung eingeschlossen werden. Eine Wartezeit bei Unfalltod entfällt.

 
Rechtliches in eigener Sache
 
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Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen, Deckungskonzepte und Prämien, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer aktuellen, allgemeinen Bedingungen, Leistungsbeschreibungen und Prämien der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.

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